Hess Lorenz · Nationalrat · 2022-03-07
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-07
Wortprotokoll
Namens der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, die Minderheitsanträge in Block 2 abzulehnen.
Zur Minderheit Gysi Barbara: Hier gilt es, vorab festzustellen, dass der Antrag dieser Minderheit nicht direkt etwas mit der Versicherungsvermittlertätigkeit zu tun hat. Wir müssen uns zwischendurch vor Augen führen, aufgrund welcher Umstände, aufgrund welchen Missbehagens in der Bevölkerung und auch aufgrund welches parlamentarischen Vorstosses wir hier versuchen, diese Branchenvereinbarung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag sachfremd. Ausserdem ist die Prozentzahl völlig willkürlich gewählt.
Es gilt zudem zu bedenken, dass die Verwaltungskosten mit rund 5 Prozent schon sehr tief sind. Auch zu bedenken gilt es, dass die Verwaltungskosten, über die wir hier sprechen, seit der Einführung des KVG ständig gesunken sind. Artikel 19 Absätze 1 und 2 KVAG regelt bereits die Verwaltungskosten. Wenn wir von diesen Beträgen sprechen, schadet es auch nichts, sich wieder einmal zu vergegenwärtigen, welche Millionenbeträge im Gesundheitswesen durch die Tätigkeit der Krankenversicherer, die sämtliche Leistungen und Rechnungsstellungen der Leistungserbringer überprüfen, "eingespart" werden.
Zur Minderheit Wasserfallen Flavia: Im VVG werden, gemäss Artikel 2a, bereits Widerrufsrechte der Versicherten sichergestellt, deshalb kann die Bestimmung zur Unverbindlichkeit von Verträgen abgelehnt werden. Zudem sieht die Selbstregulierung der Versicherer bereits andere Sanktionsmechanismen vor.
Schliesslich zur Minderheit Sauter: Hier geht es darum, im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), also im Zusatzversicherungsbereich, die Vorschriften bezüglich der Vermittlertätigkeit nicht gelten zu lassen. Sachlich und auch marktwirtschaftlich gesehen, wurde hier richtig argumentiert: Wir müssten eigentlich zwischen OKP und Zusatzversicherungsgeschäft unterscheiden. Das Zusatzversicherungsgeschäft untersteht dem Privatrecht. Hier herrscht ein Markt, hier darf im Gegensatz zur OKP beispielsweise auch Gewinn gemacht werden usw. Daher macht diese Aufteilung eigentlich Sinn. Die Mitte-Fraktion ist aber mehrheitlich gegen die Minderheit Sauter.
Man kann hier vielleicht auch ein bisschen Entwarnung geben, weil sich die beiden Krankenversicherungsverbände Santésuisse und Curafutura eigentlich bereits seit längerer Zeit für den Einbezug der Zusatzversicherung in die Branchenvereinbarung ausgesprochen haben. Es ist eigentlich auch klar, warum. Ich glaube, man bleibt nicht glaubwürdig, wenn man hier die ganzen Massnahmen in der OKP beschliesst und dann später sagt: Ja gut, im Zusatzversicherungsgeschäft arbeiten wir weiterhin mit den Vermittlern und den Methoden, die für den berühmten Ärger sorgen, da wir das gemäss der Minderheit Sauter dürfen. Ich glaube, das wäre in der Praxis ein Eigentor für die Versicherer.
Es geht ja nicht auf, wenn der berühmte Anruf zur Unzeit erfolgt, der Ärger da ist und der oder die Angerufene sich sagt: "Warum erhalte ich immer noch diese Kaltakquise-Anrufe, nachdem ich doch gehört habe, dass eine gesetzliche Regelung gefunden worden sei?" Am Schluss des Gesprächs würde dann der oder die Anrufende möglicherweise sagen: "Ich bewege mich nur im Zusatzversicherungsbereich." Von daher macht es marktwirtschaftlich gesehen Sinn, dass man die Bestimmung hier nicht auf das VVG ausdehnt. In der Praxis wird das dann so oder so geschehen, das ist auch von den Verbänden so geäussert worden.
Jetzt nehme ich gerne eine Frage von Frau Sauter entgegen.