Rösti Albert · Nationalrat · 2022-03-07
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-07
Wortprotokoll
Wie schon mehrfach gesagt, soll die Aufsicht von AHV und BVG revidiert werden. Bei der AHV ist der Handlungsbedarf relativ klar, da praktisch noch unverändert die Aufsicht aus dem Jahr 1948 besteht. Wir ändern hier also eine Aufsicht, die bereits sehr lange besteht. Deshalb ist es sicher notwendig, dass wir heutige Managementinstrumente einführen. Es sind deren drei, wie hier schon mehrmals erläutert wurde. Ich kann sagen, dass auch unsere Fraktion dieser Modernisierung im Grundsatz zustimmt. Es ist eine vorausschauende, risikobasierte Aufsicht mittels moderner Führungs- und Kontrollinstrumente. Es handelt sich dabei um ein Risiko- und Qualitätsmanagementsystem oder ein internes Kontrollsystem, wie wir das heute in allen modernen Betrieben oder auch Verwaltungen kennen.
Die Zielsetzung ist erstens, dass man im Controlling weniger zurück- als vielmehr vorausschaut, eben risikobasiert, gestützt auf Risikoeinschätzungen. Zweitens geht es um die Unabhängigkeit der Durchführungsstellen. Drittens geht es um eine verbesserte Steuerung über Informationssysteme, um moderne Informatik, die hier eingesetzt werden soll.
Die Aufsicht über die Einrichtung der beruflichen Vorsorge, die zweite Säule, wurde bereits 2012 neu ausgestaltet, ist also deutlich jünger. Hier gilt es, entsprechend der Korrektur der Aufsicht über die AHV, in Einzelbereichen Anpassungen zu gestalten. Die Instrumente sind nach Ansicht unserer Fraktion zielführend. Es waren einige Fragen umstritten, die wir hier anschliessend bei der Behandlung der Minderheitsanträge thematisieren werden, etwa inwiefern die kantonalen Regierungsmitglieder und Angestellte der öffentlichen Verwaltung weiterhin in den Kontrollgremien der regionalen Aufsichtsbehörden vertreten sein sollen. Wir haben hier unsererseits einen Kompromiss vorgeschlagen, den ich dann im Rahmen der Detailberatung erläutern werde.
Die Entschädigung von Vermittlungstätigkeiten ist auch ein Punkt, der umstritten ist. Auch unsere Fraktion ist der Meinung, dass das nicht hier in diesem Gesetz zu regeln, sondern Gegenstand des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist. Eine Spezialregelung hier für die AHV und für das BVG scheint uns nicht zielführend zu sein, auch mit Bezug auf die Freiheit der Institutionen AHV und BVG.
Im Rahmen der Debatte wurde auch diskutiert, ob die im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelte Zentrale Ausgleichsstelle, die mit Vollzugsaufgaben der AHV betraut ist, mit der im Eidgenössischen Departement des Innern angesiedelten Compenswiss, die für die Geld- und Vermögensverwaltung verantwortlich ist, in eine neue Struktur, eine Sozialversicherungsanstalt, überführt werden soll. Hierzu hat die Kommission bekanntlich einen Prüfungsauftrag eingereicht. Wir wären hier noch nicht bereit, sofort einen Entscheid zu fällen, begrüssen es aber, dass diese Zusammenlegung am Rande dieser Gesetzesberatung dann in einer späteren Phase auch geprüft wird und hierzu dann allfällige Beschlüsse gefasst werden können.
Die Vorlage werden wir unterstützen, d. h., wir werden eintreten. Ich bitte Sie, anschliessend überall den Mehrheiten zu folgen, mit Ausnahme der zwei Minderheitsanträge unsererseits bei Artikel 60 und bei Artikel 95, die ich noch erläutern werde. Die SVP-Fraktion wird eintreten.