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Mäder Jörg · Nationalrat · 2022-03-07

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

In Block 2 beraten wir über drei Minderheitsanträge. Der erste Antrag betrifft Artikel 19 KVAG. Dieser soll um einen Artikel 19c erweitert werden, der die Ausgaben der Versicherer in den Bereichen Marketing und Werbung auf maximal 0,3 Prozent der Prämieneinnahmen des Vorjahres begrenzen soll.

Gemäss Artikel 19 Absatz 2 desselben Gesetzes müssen die Versicherer bereits heute die Ausgaben dafür in ihren Jahresberichten ausweisen, und nach Absatz 1 sind sie verpflichtet, Verwaltungskosten auf das erforderliche Mass zu beschränken. Die Kosten, wir haben es bereits gehört, liegen momentan bei 0,335 Prozent, also nur leicht über dem geforderten Limit.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass hier eine Regelung nicht notwendig ist und zudem auch nicht im Fokus der heutigen Gesetzesvorlage steht. Allgemein wird sie als ein zu grosser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit betrachtet. Die Kommission empfiehlt Ihnen daher mit 17 zu 8 Stimmen, [PAGE 213] diese Ergänzung und somit die Minderheit Gysi Barbara abzulehnen.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft das VAG. Artikel 31b soll Versicherungsverträge im Bereich der Zusatzversicherungen, die im Widerspruch zu Artikel 31a, also zur Verbindlichkeitserklärung, zustande gekommen sind, als unverbindlich erklären. Zudem sollen die bereits gezahlten Prämien zurückerstattet werden.

Der Antrag bezieht sich auf die Zusatzversicherung und nicht auf die obligatorische Grundversicherung, bei der ein Zustand ohne Versicherungsschutz zu vermeiden ist. Bei der Zusatzversicherung gilt das Obligationenrecht. Bei der letzten Änderung desselben hat das Parlament ein grundsätzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Die Mehrheit der Kommission betrachtet diese Regelung als ausreichend. Zudem gäbe es mit der neuen Regelung Probleme, wenn bereits Leistungen bezogen worden wären. Daher empfiehlt Ihnen die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, diese Ergänzung und somit die Minderheit Wasserfallen Flavia abzulehnen.

Der dritte und letzte Antrag betrifft Ziffer 2 respektive die Regelung im VAG. Die Minderheit Sauter möchte mit diesem Konzeptantrag Ziffer 2 in ihrer Gänze streichen. Damit würden sich die Änderungen und Ergänzungen, die wir soeben besprochen und beschlossen haben, ausschliesslich auf die obligatorische Krankenversicherung beschränken, da die Änderungen bezüglich der Zusatzversicherungen sich eben in Ziffer 2 befinden und gestrichen würden.

Da sich Grund- und Zusatzversicherung grundsätzlich unterscheiden, ist es nachvollziehbar, dass man sich bei allen Regelungen genau überlegt, ob sie für beide oder eben nur für einen der beiden Bereiche gelten sollen. Diese Fragestellung wurde bereits bei der Annahme der erwähnten Motion 18.4091 eingehend diskutiert und dahingehend entschieden, dass die Motion beide Bereiche abdecken soll. Will man diesem Entscheid folgen, ist der Minderheitsantrag Sauter abzulehnen. Des Weiteren ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass der normale Konsument bei den zum Ärgernis gewordenen Anrufen kaum einen Unterschied machen wird, ob es um die Grundversicherung oder um die Zusatzversicherungen geht. Er nervt sich an der Art des Gesprächs.

Die Kommission empfiehlt Ihnen daher mit 13 zu 12 Stimmen die Ablehnung des Minderheitsantrages Sauter.