Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2022-03-08
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-08
Wortprotokoll
Ziel des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist es, einen möglichst weitgehend gegenseitigen Marktzugang für Dienstleistungserbringer zu erhalten.
Am 9. und 10. Dezember 2020 wurden die beiden APK zur vorläufigen Anwendung des vorliegenden Abkommens konsultiert. Sie haben ihr einstimmig zugestimmt. Das Abkommen wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Nach Artikel 7b Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes endet die vorläufige Anwendung, wenn der Bundesrat der Bundesversammlung nicht binnen sechs Monaten ab Beginn der vorläufigen Anwendung den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Abkommens unterbreitet. Mit der Verabschiedung der vorliegenden Botschaft am 30. Juni letzten Jahres wurde diese Frist eingehalten. Der Ständerat hat den vorliegenden Bundesbeschluss am 15. Dezember 2021 einstimmig gutgeheissen.
Mit diesem Abkommen erhalten Schweizer Unternehmen im Vereinigten Königreich auch in Zukunft einen weitgehenden Marktzugang für die Erbringung ihrer Dienstleistungen durch natürliche Personen. Die flankierenden Massnahmen werden ebenfalls vollumfänglich weitergeführt.
Diese Vorlage ist gut, hat aber auch Wermutstropfen. Der Marktzugang in das Vereinigte Königreich beschränkt sich unter diesem Abkommen aktuell auf Personen mit Qualifikationen auf universitärem Niveau. Die fehlende Äquivalenz wurde in der Kommission bemängelt, und zwar von allen Seiten. Gerade im Bereich von Dienstleistungen sind in der Schweiz Berufsleute als Leistungserbringer zentral. Die Berufsbildung, das wissen wir alle, ist ein zentraler Pfeiler des schweizerischen Bildungssystems und der schweizerischen Wirtschaft. Uns wurde vom Departementsvorsteher zugesichert, dass diesbezüglich Gespräche mit dem Vereinigten Königreich stattfinden würden und dass diese auf gutem Weg seien. Unsere gut ausgebildeten Leute brauchen einen ungehinderten Zugang auf ihren Berufen, auch im Vereinigten Königreich.
Ganz allgemein wurde festgestellt, dass der Brexit seine Spuren hinterlässt. Im Vergleich zur Personenfreizügigkeit gibt es administrative Hürden, wie beispielsweise die Visapflicht in verschiedenen Bereichen. Der Brexit hinterlässt in diesem Bereich für die Schweiz nur Nachteile.
Nichtsdestotrotz ist Ihre Kommission zufrieden, dass mit der Mind-the-Gap-Strategie ein guter Weg gefunden wurde, um unsere Dienstleistungen weiterhin auch im Vereinigten Königreich anbieten zu können. Dieses Abkommen ist auf zwei Jahre befristet, kann aber von den Vertragsparteien nach Ablauf dieser Frist verlängert werden.
Die Zustimmung zur Vorlage war in Ihrer Kommission völlig unbestritten. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen Ihrer Kommission, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Befristeten Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern ebenfalls zuzustimmen.
Wir bedanken uns beim Bundesrat für die gelungene Mind-the-Gap-Strategie und hoffen, dass in Bezug auf die Visapflicht und in Bezug auf die fehlende Äquivalenz im[NB]Bereich[NB]der Berufsbildung alles unternommen wird, damit die Lücken noch geschlossen werden können.