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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-08

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass Herr Ständerat Rechsteiner das jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt hat: Der Regionalverkehr ist ein zentraler Bestandteil unseres öffentlichen Verkehrs. Ich denke, die positive Wahrnehmung und auch die Wertschätzung des öffentlichen Verkehrs und insbesondere der Bahn haben ganz stark mit dem regionalen Personenverkehr zu tun, weil dieser eben auch in den Regionen und bei der Bevölkerung verankert ist. Er stellt sicher, dass bei uns nicht nur ein paar grosse Linien fantastisch funktionieren, sondern dass man auch Verbindungen zum Fernverkehr hat und dass der öffentliche Verkehr [PAGE 108] nahe bei den Menschen und bei ihrem Zuhause ist. Das ist ganz zentral, und es ist wichtig, dass wir uns dessen immer wieder bewusst werden.

Es wurde jetzt von verschiedenen Vorrednern ausgeführt, worum es bei dieser Revision geht. Sie hat eine lange Geschichte, wir haben es gehört; im Jahr 2013 hatte Ihre Kommission die Motion 13.3663 lanciert. Was ist der Zweck dieser Vorlage? Der Zweck dieser Revision ist, dass wir zeitgemässe Grundlagen für den regionalen Personenverkehr schaffen, aber auch zeitgemässe Grundlagen für die Rechnungslegung. Es geht nämlich auf der einen Seite darum, den gestiegenen Anforderungen weiterhin Rechnung zu tragen, und andererseits auch darum - und ich denke, das ist eben auch ein wichtiges Element dieser Vorlage -, die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen.

Wie gesagt, damals hatte Ihre Kommission verlangt, dass man die Finanzierung des regionalen Personenverkehrs sicherstelle und die Harmonisierung des Bestellverfahrens vorsehe. Und wie das in der Motion gefordert worden war, wurde diese Vorlage in Zusammenarbeit mit den Kantonen und natürlich auch unter Einbezug der Branche erarbeitet. Man hat im Rahmen dieses Projekts - es hat eine gewisse Zeit gedauert - verschiedene Varianten vertieft geprüft. Ich erinnere mich: Man hat auch die Frage der vollständigen Entflechtung zwischen Bund und Kantonen diskutiert, und man hat eine Teilentflechtung diskutiert. Ich erinnere mich daran, dass die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs einstimmig gesagt hat, sie wolle diese Modelle nicht, weil die Nachteile gegenüber den Vorteilen des heutigen Systems überwiegen würden.

Deshalb ist die Vorlage vielleicht keine Revolution geworden, aber ich denke, es ist eine Weiterentwicklung mit verschiedenen Elementen. Gleichzeitig haben wir auch noch Elemente aufgenommen, bei denen Lehren aus der Vergangenheit gezogen worden sind. Aber es ist so, die vorliegende Botschaft ist keine Abkehr vom bisherigen System, sondern eine punktuell verbesserte Grundlage für den bestellten Regionalverkehr.

Der Kern der Vorlage, die Reform des regionalen Personenverkehrs, sieht vor, dass man mit den bestehenden Systemen gewisse Elemente weiterentwickelt. Forderungen und Wünsche von Kantonen und Transportunternehmen konnten aufgenommen werden, wie z. B. eine Präzisierung und Stärkung der Innovationsfinanzierung für die Unternehmen. Zudem werden Regelungen, Abläufe und Bestellinstrumente für den Regionalverkehr vereinfacht und vereinheitlicht. Zentrale Massnahmen, die dazu beitragen, sind zum einen obligatorische mehrjährige Zielvereinbarungen zwischen dem Besteller und dem Transportunternehmen, um eben, das wurde auch erwähnt, erhöhte Planungssicherheit und Verbindlichkeit zu schaffen. Zum andern wird ein nationales[NB]Benchmarking eingeführt - wir kommen noch darauf zu sprechen -, das mitunter mehr Transparenz und Effizienz bringen soll, ebenso wie eine digitale Bestellplattform für ein harmonisiertes Bestellverfahren.

Vier Jahre nach dem Fall Postauto sind die Konsequenzen sowohl für die subventionsrechtliche Aufsicht als auch für die Steuerung der Subventionen im öffentlichen Verkehr weitgehend gezogen. Eine ganze Reihe von Massnahmen wurde bereits umgesetzt, darüber wurde Ihre Kommission jeweils auch informiert. Für andere Massnahmen hingegen ist ergänzend noch eine gesetzliche Verankerung notwendig, was mit der vorliegenden Änderung des Personenbeförderungsgesetzes nun geschieht.

Neu wird im Gesetz festgelegt, dass im subventionierten Regionalverkehr, der ja von Bund und Kantonen bestellt wird, keine Gewinne einkalkuliert werden dürfen. Weiter wird präzisiert, wie die allfälligen Überschüsse zu verwenden sind. Wie bisher sind im RPV mindestens zwei Drittel des Überschusses der Spezialreserve für die Deckung von künftigen Fehlbeträgen zuzuweisen. Die heute bestehende Möglichkeit, Überschüsse oberhalb eines gewissen Schwellenwertes vollständig frei zu verwenden, soll entfallen. Ich weiss, es wurden immer wieder Diskussionen darüber geführt, wie viel unternehmerischer Spielraum noch bleiben soll. Doch muss man sagen, dass hier auch die Risiken begrenzt sind. Ich denke, es geht nicht ganz auf, Gewinne zu machen, ohne die entsprechenden Risiken zu tragen. Wir werden in der Detailberatung diese Frage auch noch einmal anschauen. Es ist aber schon eine der Lehren aus der Vergangenheit. Wir sind überzeugt, dass wir hier einfach Klarheit schaffen sollten - einfach Klarheit.

Wenn dann am Schluss etwas passiert, sagt man: "Das ist ein Skandal! Da werden Subventionen bezahlt und noch Gewinne gemacht oder Gewinne sogar einkalkuliert!" Das hat ja auch zu dieser Aufregung geführt. Ich denke, wir sollten nicht vergessen, dass wir hier auch im Sinne des Vertrauens und der Akzeptanz dieses Finanzierungsmodells die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen sollten.

Neu wird in diesem Gesetz unterschieden, ob eine ÖV-Linie nach einer Ausschreibung oder aufgrund einer Direktvergabe betrieben wird. Wenn ein Unternehmen eine Linie nach einer Ausschreibung betreibt, dann sind die finanziellen Spielräume grösser, weil ja das Unternehmen dann eben auch gewisse Risiken trägt.

Ich habe vorhin erwähnt, dass diese Vorlage noch zwei weitere Elemente aus der Vernehmlassung zu den multimodalen Mobilitätsdienstleistungen enthält. Neu soll gesetzlich festgehalten werden, dass alle Unternehmen mit einer Personenbeförderungskonzession nach Artikel 6 PBG die Vertriebsinfrastruktur gemeinsam betreiben, wie das heute mit der sogenannten netzweiten ÖV-Anbindung (Nova) bereits der Fall ist. Mit der Aufnahme ins PBG sollen die Investitionen der Unternehmen und der Besteller in Nova geschützt werden. Für die Nutzung dieser Vertriebsinfrastruktur durch Dritte kann die ÖV-Branche dann auch eine angemessene Entschädigung verlangen.

Es gibt noch ein paar weitere Elemente, auf die ich dann in der Detailberatung zurückkommen werde, Elemente, die Ihre Kommission hinzugefügt oder abgeändert hat. Das können wir dann besprechen.

Noch einmal: Die Vorlage ist das Resultat einer sehr fruchtbaren, konstruktiven, guten und engen Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Branche. Wir haben mit dieser Vorlage, so denke ich, gute Lösungen erarbeiten können, die jetzt auch breit abgestützt sind.

Ich beantrage Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten; so viel zu Beginn.