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Engler Stefan · Ständerat · 2022-03-08

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-08

Wortprotokoll

Zur Offenlegung meiner Interessen: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates der Rhätischen Bahn und damit einer konzessionierten Transportunternehmung.

Ich möchte auch gerne drei, vier Gedanken zu dieser Vorlage teilen, zumal diese Vorlage eine lange Vorgeschichte mit langen Evaluationen darüber hat, was überhaupt reformbedürftig ist und was nicht. Am Schluss ist doch relativ wenig aus diesen Überlegungen, die mit der Branche und zusammen mit anderen Stakeholdern gemacht worden sind, entstanden. Die Vorlage erreicht aber immerhin - das ist sehr positiv - die kontinuierliche Weiterentwicklung eines bereits heute auf guten Füssen stehenden ÖV-Systems Schweiz. Letztlich, glaube ich, geht es vor allem darum, zu beurteilen, ob sich die Kundinnen und Kunden etwas von den Neuerungen versprechen können bzw. ob die Neuerungen den öffentlichen Verkehr für Kundinnen und Kunden attraktiver machen. Aus Sicht des Kunden sind es die Tarife, sind es die Angebote und ist es der Komfort, die ausschlaggebend sind, ob er sich dafür entscheidet, regelmässig vom ÖV-System Schweiz Gebrauch zu machen oder nicht.

Ich habe es angesprochen: Anfänglich waren die Erwartungen im Vergleich zum jetzigen Ergebnis dieser Reform vielleicht etwas hochgesteckt. Ich glaube, dass es in drei Bereichen aber trotzdem klare Verbesserungen gegenüber dem heutigen Stand gibt.

Diese Vorlage verspricht nämlich erstens mit einer neuen, mehrjährigen Zielvereinbarung zwischen Bestellern und Transportunternehmungen zusätzlich zum vierjährigen Verpflichtungskredit und zur zweijährigen Angebotsvereinbarung eine stabilere kurz- und mittelfristige Planung und Finanzierung. Das kommt den Transportunternehmungen und der öffentlichen Hand zugute. Wir vergessen gerne die Kantone, wenn wir über den regionalen Personenverkehr sprechen. Es ist schweizweit gesehen ja so, dass die Hälfte der für den RPV aufgewendeten Mittel nicht vom Bund, sondern von den Kantonen stammt. Die Kantone haben auch den Lead im ganzen Bestellverfahren. Von dieser höheren Verlässlichkeit bezüglich Finanzierung, Angebots- und Investitionsplanung profitieren natürlich auch die Transportunternehmungen, die Kundschaft und die öffentliche Hand im gleichen Masse. Eine bessere Abstimmung von Investitionen in die Infrastruktur, in die Beschaffung von Rollmaterial und in die Entwicklung des Angebots verschafft den Transportunternehmungen nämlich ein auf die Dauer hinaus höheres Mass an Planungs- und Investitionssicherheit.

Ein zweites positives Element dieser Vorlage erkenne ich darin, dass die Bedingungen des Bundes und der Kantone [PAGE 107] für die Festlegung des Angebots und der Abgeltung mit Artikel 31a neu an griffigen Kriterien festgebunden werden. Auch aus Kundensicht positiv zu bewerten ist der beabsichtigte, neu einzuführende Kennzahlenvergleich.

Ein drittes Positivum möchte ich hervorstreichen: Mehr Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für die Transportunternehmungen versprechen auch Bestimmungen zu Ausschreibungen, zur Rechnungslegung, zur Aufsicht und zur Rechnungsprüfung, vor allem die neu aufgenommenen Bestimmungen zu den Anforderungen der Rechnungslegung und der Anrechenbarkeit von Kosten und Erlösen. Die damit erreichte höhere Verbindlichkeit schafft mehr Rechtssicherheit für die Transportunternehmungen und soll sie vor nicht gewollten Grenzüberschreitungen schützen.

Ich möchte noch kurz auf drei Themen hinweisen, die, so meine ich, auf die Zukunft hinaus nicht geregelt sind und in einer nächsten Geländekammer Handlungsbedarf aufzeigen. Es sind Themen, auf die der vorliegende Entwurf keine hinreichende Antwort gibt.

Das erste Thema ist die historisch begründete Differenzierung zwischen RPV und konzessioniertem Fernverkehr. Sie werden in vielen Fällen kaum erklären können - ausser, jemand ist besonders interessiert -, weshalb jetzt eine Linie zum regionalen Personenverkehr zählt und eine andere Linie zum Fernverkehr und weshalb die Finanzierungsbedingungen völlig unterschiedlich sind.

Das zweite Thema, das auf die Zukunft hinaus im Blick zu haben ist, ist der unternehmerische Spielraum der Transportunternehmungen. Wenn Sie möchten, dass die Transportunternehmen einen Beitrag an die Innovation des Systems leisten, dann ist es zwingend nötig, diesen Unternehmungen auch den entsprechenden unternehmerischen Spielraum einzuräumen. Das hat mit der Art und Weise der Finanzierung zu tun. Es hat damit zu tun, dass in den abgeltungsberechtigten Sparten zwar nicht ein Gewinnerzielungsverbot herrscht, aber eine stark eingeschränkte Möglichkeit, erzielte Gewinne zu verwenden. Auch dieses Thema nehmen Einzelanträge heute eigentlich auf, indem sie hier in einem kleinen Umfang den unternehmerischen[NB]Spielraum[NB]schaffen[NB]möchten - letztlich auch zugunsten der Kundinnen und Kunden, wenn Unternehmungen diese Gewinne dafür aufwenden, die Eisenbahn noch attraktiver zu machen.

Ein drittes Thema, das etwas unter dem Radar läuft und von dieser Vorlage nicht berührt wird, ist die im geltenden Recht in Artikel 31 verankerte Art und Weise der Finanzierung von Investitionen im Verkehrsbereich. Das ist zwar heute nicht mehr gleich gravierend wie in der Vergangenheit, da der Bund den Transportunternehmungen mit Bürgschaften die Sicherheit gibt, dass z. B. Investitionen in das Rollmaterial besser abgesichert sind, damit auch die Finanzierungsbedingungen besser ausfallen, als wenn dieses im privaten Markt beschafft werden müsste. Die im geltenden Recht verankerten, bedingt rückzahlbaren Darlehen gibt es schon seit langer Zeit, und sie haben entsprechend auch dazu geführt, dass die Unternehmungen quasi eine Schuldenlawine vor sich herschieben. Hier sehe ich ein künftiges Problem für diese Transportunternehmungen, aber auch für eine Entflechtung der Eigentümerverantwortlichkeiten und für die Finanzierungsbedingungen des Bundes.

In der Sparte Infrastruktur ist es noch kritischer. Hier belastet und bedroht diese Art der Finanzhilfe in Form von bedingt rückzahlbaren Darlehen die Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs in einem noch viel grösseren Ausmass. Hier besteht, so meine ich, für die Zukunft Handlungsbedarf: Es ist zu überlegen, ob solche Finanzhilfen nicht à fonds perdu geleistet werden müssen anstatt als bedingt rückzahlbare Darlehen, weil diese dazu führen müssen, dass sich die Unternehmen immer mehr verschulden, und zwar so weit, bis plötzlich einmal die Eignerschaft infrage gestellt ist. Diese Unternehmungen können also so weit in die Verschuldung getrieben werden, dass ihnen mit der Umwandlung dieser Darlehen in Beteiligungen und Eigenkapital eigentlich die Eigentümerschaft aus den Händen genommen werden kann. Ich glaube, darauf wird man in den nächsten zehn Jahren ein Auge haben müssen.

Natürlich bin ich für Eintreten; es hat hier einige gute und deutliche Verbesserungen gegenüber dem Heute, und es gibt keinen Grund, diese nicht mitzunehmen.