Ritter Markus · Nationalrat · 2022-03-08
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-08
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion wird dieser Vorlage in der Gesamtabstimmung zustimmen und damit den Anträgen des Bundesrates folgen.
Der Nationalrat und der Ständerat haben dem Bundesrat mit der Zustimmung zur Motion 18.3473 von FDP-Ständerat Fabio Abate selber den Auftrag gegeben, eine Änderung des Entsendegesetzes vorzulegen. Der Bundesrat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat dazu ein breit angesetztes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Eine klare Mehrheit von 23 Kantonen hat dieser Änderung des Entsendegesetzes ganz oder teilweise zugestimmt. Nur eine kleine Minderheit von zwei Kantonen hat die Änderung grundsätzlich abgelehnt. Für die Mitte-Fraktion ist das Vorgehen des Ständerates, der nicht auf die Vorlage eingetreten ist, deshalb sehr überraschend.
Der Nationalrat ist in der Folge trotz des ablehnenden Antrages der Mehrheit der WAK-N am 14. Dezember 2021 auf die Vorlage eingetreten. Aus der WAK-N liegen für die nachfolgende Detailberatung keine Änderungsanträge vor. Zur Gesamtabstimmung finden Sie in der Fahne einen Minderheitsantrag, der die Ablehnung der Vorlage fordert. Mit der Zustimmung zur Vorlage in der Gesamtabstimmung möchte die Mehrheit der Kommission aber dem Bundesrat folgen.
Der Bundesrat legte aus Sicht der Mitte-Fraktion eine gut austarierte Gesetzesvorlage vor. Die Kantone befürworteten diese Vorlage in der Vernehmlassung auf Basis der uns vorliegenden Botschaft ebenfalls mit einer überwältigenden Mehrheit. Bei einer solchen Ausgangslage sollte das Parlament seinen eigenen Auftrag und das Ergebnis der Vernehmlassung ernst nehmen und der Vorlage nun auch zustimmen. Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage gilt es auch, die Problematik in mehreren Kantonen zu würdigen. Das Tessin mit dem grossen Lohngefälle zum angrenzenden Italien ist hier sicher speziell betroffen. Deshalb wurde die Motion für diese Gesetzesvorlage auch von einem Tessiner Standesvertreter der FDP lanciert.
Die zentrale Frage, die wir uns nun stellen müssen, ist, ob die betroffenen Kantone die Problematik mit einer eigenen kantonalen Gesetzgebung wirkungsvoll lösen können oder eben nicht. Auf Seite 8 der Botschaft betont selbst der Bundesrat die beschränkte Wirkung von kantonalen Gesetzgebungen im Bereich des Arbeitsrechts, da dafür grundsätzlich der Bund zuständig sei. Für die Gewährleistung der notwendigen Rechtssicherheit wie auch der Durchsetzbarkeit der Mindestlöhne in kantonalen Normalarbeitsverträgen sei deshalb eine Verankerung im Bundesrecht vorzusehen. Das ist der Kern der Vorlage und auch der Kern der rechtlichen Beurteilung.
Diese Argumentation des Bundesrates ist stichhaltig und nachvollziehbar. Sie wird von den Kantonen als Direktbetroffene gestützt.
Deshalb wird die Mitte-Fraktion dieser Vorlage in der Gesamtabstimmung zustimmen und damit der Mehrheit der Kommission folgen. Wir danken Ihnen, wenn Sie dasselbe tun.