Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2022-03-08
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Die in der Eintretensdebatte ausgeführten Argumente werde ich hier nicht mehr wiederholen. Sie können sich erinnern, dass die FDP-Fraktion auf dieses Gesetz eigentlich nicht eintreten wollte. Aufgrund der derzeit im Kanton Basel-Stadt geführten Diskussionen zur Mindestlohndebatte möchte ich jedoch die dort analysierten Probleme und Befürchtungen erwähnen.
Gemäss dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen also künftig kantonale Mindestlöhne, wenn das im kantonalen Gesetz vorgesehen ist, auch unter das nationale Entsendegesetz fallen. Der Bundesrat schrieb bereits im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage, dass die Kantone im Bereich der sozialpolitischen Massnahmen über die Kompetenz verfügen, Mindestlohngesetze zu erlassen: "Sowohl der Bundesrat als auch das Bundesgericht haben damit die Kompetenz der Kantone zum Erlass von sozialpolitischen Mindestlohnregelungen anerkannt, die den Bürgerinnen und Bürgern ein würdiges Leben ermöglichen sollen."
Für die wirtschaftspolitischen Fragestellungen, für das Arbeitsrecht und das Entsenderecht, ist der Bund zuständig. Diese beiden Zuständigkeiten sollen nicht vermischt werden, indem eine kantonale sozialpolitische Massnahme in das nationale Gesetz aufgenommen wird. Die Frage nach dem Geltungsbereich eines kantonalen Mindestlohns ist schlichtweg in den Kantonen selbst zu klären. Besteht ein Mindestlohngesetz, verschiebt dieses nicht nur das Gleichgewicht innerhalb der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen; es ermöglicht den Kantonen ohne grosse Hürde, das Mindestlohngesetz zu erweitern respektive zu verschärfen.
Wie man nun in den aktuellen Diskussionen zur Umsetzung des kantonalen Mindestlohns im Kanton Basel-Stadt erfahren kann, ist der Wille gross, die Mindestlohngrenze für eine möglichst grosse Zielgruppe auch über die inländischen Kantonsgrenzen hinaus zu definieren. Ebenso ist der Wille gross, nationale Kompetenzen und Gesetze sowie Branchenlösungen zu übersteuern. Mit einer Anpassung des Entsendegesetzes senden wir gerade solchen Kantonen das Signal, dass sie nationale Gesetze mit kantonalen Massnahmen übersteuern können.
Auf meine Frage an den Bundesrat in der Fragestunde, ob er es nicht weiterhin als rechtlich problematisch erachte, Mindestlöhne auf Stufe Entsendegesetz zu regeln, obwohl er selbst festgehalten habe, "dass entsandte Arbeitnehmende grundsätzlich keine Adressaten dieser kantonalen sozialpolitischen Massnahmen sind, zumal sie nicht im geografischen Geltungsbereich wohnen", meinte der Bundesrat, dass der im Entsendegesetz verankerte Verweis auf die kantonalen Gesetzgebungen zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz führe, dass aber über die grundsätzliche Frage, ob die kantonalen Mindestlöhne auch für Entsendeunternehmen gelten, letztlich ein Gericht entscheiden müsse. Also gibt es trotzdem rechtliche Unsicherheiten, die nur das Bundesgericht abschliessend klären kann. Die Zweifel des Bundesrates, ob die Kantone Entsandte unter die kantonale Mindestlohnregelung stellen werden, bleiben also. Wir dürfen hier erst recht nicht legiferieren, wenn wir nicht genau wissen, ob es vor Bundesgericht standhalten würde.
Die FDP-Fraktion wird dieses Gesetz ablehnen und der Minderheit Burgherr folgen.