Michel Matthias · Ständerat · 2022-03-08
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Artikel 17a Absatz 4 der Minderheit zu folgen. Meine Argumentation stützt sich auf meine langjährige Erfahrung als Direktor des öffentlichen Verkehrs des Kantons Zug und Präsident der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs. Ich appelliere auch an die Kohärenz unseres Rates; ich komme darauf zurück.
In meinen zwölf Jahren als Verantwortlicher des öffentlichen Verkehrs und als Regierungsrat habe ich bei der Bestellung des schon vorgenannten Regionalverkehrs mit den SBB eigentlich gute Erfahrungen gemacht und die SBB auch als Infrastrukturerstellerin und -betreiberin als seriöse und gute Partnerin erlebt. Ebenso habe ich aber erlebt, dass eine zu starke Monopolstellung der SBB ungesund sein kann. Ein Wettbewerb ausserhalb des konzessionierten Bereichs tut gut, und dieser spielt eben hier im Bereich des Vertriebs und Marketings von Fahrausweisen. Nur dank dieses Wettbewerbs konnten kleinere, innovative Unternehmen Produkte entwickeln, die sich heute im Markt durchgesetzt haben. Der Minderheitssprecher hat das Beispiel "Fairtiq" erwähnt.
Worum geht es nun bei diesem letzten Satz des Artikels zum Ausschluss des Kartellgesetzes? Was war die Motivation der Antragsteller, diesen Ausschluss zu fordern? Ich habe in den Dokumenten nachgeschaut. Es scheint, dass man die These aufstellt, dass ein Kartellgesetz, welches ja den Wettbewerb schützen soll, in einem regulierten Markt wie dem öffentlichen Verkehr unnötig, sachfremd, ja störend sei. Das ist aber eine absolute, total undifferenzierte und, ich meine auch, falsche Betrachtungsweise. Es ist anerkannt und steht auch im Kartellgesetz, dass das Kartellgesetz eben nur dort Einschränkungen erfahren kann, wo einzelne Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Rechten ausgestattet werden; also nur hier im Bereich des konzessionierten Personenverkehrs als solchem und, es wurde erwähnt, im Bereich des direkten Verkaufs der Tickets, nicht aber beim sonstigen Betrieb.
Der nun vom Nationalrat beschlossene und von unserer Mehrheit beantragte Satz geht über die Grenzen, welche das Kartellgesetz zieht, hinaus und schränkt den Wettbewerb übermässig ein. Dieses Kartellgesetz gilt nun einmal auch für öffentliche Unternehmen. Wenn man das nicht beachtet, dann werden solche öffentlichen oder staatsnahen Unternehmen eben zu wettbewerbsverzerrenden Monopolbetrieben.
Hier komme ich zur Kohärenz unseres Rates. Es ist erst sechs Monate her; am 30. September 2021 hat unser Rat mit klarem Mehr, mit 27 zu 13 Stimmen, zwei Motionen gutgeheissen: die Motionen Caroni 20.3531 und Rieder 20.3532 betreffend den fairen Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen. Mit diesen Motionen wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Die Begründung ist klar: Solche staatsnahen oder staatseigenen Betriebe können sich wegen ihrer Finanzierung durch den Staat Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Anlässlich der Beratung dieser beiden Motionen und der klaren Zustimmung dazu haben sich x Votanten - ich habe die Votanten Engler, Bischof und Würth von der Mitte-Fraktion herausgepickt - explizit für diese Motionen ausgesprochen, unter anderem auch für eine klare, wenn nicht verschärfte Geltung des Kartellgesetzes gegenüber solchen staatsnahen Unternehmungen. Heute kommt nun der Tatbeweis. Den Bundesrat einfach zu beauftragen, hier für Wettbewerb zu sorgen, ist das eine. Aber jetzt selbst zu handeln, wenn wir einen Artikel vor uns haben, der diesen Wettbewerb einschränkt, ist das andere. Wenn wir also kohärent bleiben, dann sollten wir heute auch mit Drei-Drittel-Mehrheit dem Antrag der Minderheit zustimmen.
Es gibt noch eine weitere Frage der Kohärenz. Wir werden heute bei Artikel 31 Absatz 2 beschliessen - das ist unbestritten -, dass der Bundesrat und die Kantone die Transportunternehmen zur Förderung von Innovationen mit Finanzhilfen belohnen können. Wir werden das beschliessen. Umgekehrt wird heute durch die Einschränkung der Anwendung des Kartellgesetzes eben diese Innovation, nämlich durch einen lebhaften Wettbewerb im Bereich des Ticketings, wieder ausgeschlossen. Ich bitte hier auch um etwas Kohärenz und damit darum, hier die Geltung des Kartellgesetzes eben nicht auszuschliessen.
Unter diesen Aspekten bitte ich Sie wirklich, der Minderheit zu folgen. Ich glaube, man tut dem ÖV auch keinen Dienst, wenn man die Anwendung des Kartellgesetzes ausschliesst. Durch vielfältige Vertriebsmöglichkeiten - auch durch Dritte - im Wettbewerb können viel mehr Personen mit ÖV-Angeboten erreicht werden. Ich glaube, dieser Aspekt spricht auch dafür, der Minderheit zu folgen.