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Studer Lilian · Nationalrat · 2022-03-08

Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-08

Wortprotokoll

Ich habe in meinem vorhergehenden Votum schon gesagt, dass die Kommission mit 17 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten ist. Zum Antrag Hess Erich werde ich [PAGE 232] nichts sagen, weil wir diesen Antrag nicht vorliegen hatten und also auch nicht besprechen konnten.

Ich komme zu Artikel 2: Der Antrag Locher Benguerel bei Artikel 2 wurde mit 16 zu 6 Stimmen klar abgelehnt. Er möchte die Kann-Formulierung in eine verbindliche Formulierung umwandeln. Das Problem ist, so schilderte es uns Bundesrat Parmelin, dass das geltende Recht den Bund zur Übernahme eines festen Anteils in Höhe von 25 Prozent der jährlichen Betriebskosten der Schule verpflichtet. Dies möchte der Bund grundsätzlich weiterhin leisten. Die Kosten der ECLF können aber zunehmen, und mit dem derzeitigen Mechanismus ist es nicht möglich, eine Zunahme vorzusehen. Somit kann es vorkommen, dass das zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht, um die Verpflichtung zu decken. Dies wäre aber gesetzlich vorgeschrieben. Es war schon einmal erforderlich, dem Parlament aus diesem Grund eine zusätzliche Mittelzuweisung zu beantragen. Die Good News sind, dass der Kanton Bern nun verpflichtet ist, das laufende Budget wie die Budgets der kommenden drei Jahre vorzulegen; somit kann übrigens die Kostensteigerung allenfalls einfacher schon vorgängig mitberücksichtigt werden.

Der Antrag Locher Benguerel zu Artikel 2 für einen neuen Absatz 2 wurde mit 16 zu 7 Stimmen nicht unterstützt. Hier geht es darum, dass der Bund auch Beiträge an Investitionskosten tätigen könnte. Das geltende Recht sah einen einmaligen Baukostenzuschuss vor, weil die Gebäude baufällig waren. Die Errichtung eines Neubaus wurde notwendig. Heute bietet das Gebäude aber genügend Platz, und es gibt keinen Grund mehr für diesen Passus.

Zu Artikel 4 Absatz 1: Hier möchte der Minderheitsantrag Locher Benguerel den Mitfinanzierungsanteil an den Betriebskosten auf 25 Prozent festlegen, während der Anteil in der Gesetzesrevision auf höchstens 25 Prozent festgelegt wird. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Diese Gesetzesvorlage möchte mehr finanzielle Sicherheit für das Parlament und die Bundesverwaltung schaffen; das war das Ziel der Revision. In dieser Vorlage wurden, wie schon in der Eintretensdebatte erwähnt, mit der verbesserten Finanzplanung aber auch die nötigen Vorkehrungen getroffen, damit 25 Prozent wahrscheinlich grossmehrheitlich erreicht werden können.