Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2022-03-08
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Die Vorlage 21.079 zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt die Motion Bischof 16.3902, "Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie", aus dem Jahre 2016 um. Die Botschaft zur Änderung des UWG wurde am 17. November 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Mit der vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes sollen Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben in Verträgen mit Online-Buchungsplattformen verboten werden. Die Änderung hat zum Ziel, Hotels und anderen Gasthäusern eine freie Preisgestaltung zu ermöglichen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Das Geschäft wurde der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zugewiesen. Die RK-N hat die Vorlage im Beisein des Vorstehers des WBF am 3. Februar dieses Jahres beraten. Eine Mehrheit hat sich für Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen, da in diesem Bereich Handlungsbedarf gegeben sei. In der Detailberatung wurde das Ersetzen des Wortes "Preisbindungsklausel" durch das Wort "Paritätsklausel" in Artikel 8a diskutiert und beschlossen. Diese Formulierung der Kommissionsmehrheit entspricht der Regelung, die Nachbarländer wie Frankreich, Italien und Österreich bereits heute kennen, und hätte ein Verbot aller engen Paritätsklauseln zur Folge.
Um die Motion Bischof umzusetzen, entschied der Bundesrat in der vorliegenden Revision, eine neue Bestimmung in das Bundesgesetz aufzunehmen, um Klauseln zur Einschränkung der Preisgestaltungsfreiheit in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben zu verbieten. Die beantragte Änderung mit einer Anpassung an die Regelung der umliegenden Länder fand in unserer Kommission eine Mehrheit von 18 zu 6 Stimmen. Die Minderheit Schwander beantragt die Beibehaltung des Wortes "Preisbindungsklausel" gemäss Bundesrat, welcher sich enger an den Wortlaut der Motion Bischof hält.
Der Antrag der Minderheit Hurni betrifft Artikel 23 Absatz 1 UWG: "Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel 3, 4, 5 oder 6 begeht, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." Hier wird eine Ergänzung beantragt, wonach auch Artikel 8a UWG erwähnt [PAGE 235] werden soll. Wer also unlauteren Wettbewerb nach Artikel 8a begeht, soll auf Antrag und nicht nur zivilrechtlich bestraft werden. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt mit der Begründung, dass in diesem Bereich keine strafrechtliche Bestimmung angezeigt sei.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen will mit der Änderung des UWG wettbewerbseinschränkende Massnahmen eliminieren, die entstehen, wenn Preise, Verfügbarkeiten und Konditionen von Online-Buchungsplattformen vorgegeben werden. Sie bezweckt mit der Revision eine Aufhebung des Standortnachteils, wovon insbesondere kleinere Hotels in der Schweiz profitieren. Die Minderheit lehnt die Änderung aus ordnungspolitischen Gründen ab. Sie möchte nicht einen bestimmten Sektor, namentlich die Hotellerie, gegenüber anderen bevorteilen.
Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Änderungen im UWG anzunehmen.