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Engler Stefan · Ständerat · 2022-03-08

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-08

Wortprotokoll

Es geht hier um eine weniger komplizierte Geschichte als die vorhin diskutierte, nämlich um die Frage, wie viel uns unser historisches Erbe der Eisenbahn wert ist. Eine Kommissionsminderheit stellt sich auf den Standpunkt, dass uns diese Geschichte viel wert sein soll und sein muss, und unterstützt deshalb die nationalrätliche Fassung von Artikel 28 Absatz 1ter.

Die Geschichte der Eisenbahn in der Schweiz reicht nun schon 175 Jahre zurück. Wir werden das dieses Jahr an verschiedenen Orten auch gebührlich feiern. Dementsprechend gibt es auch ein immer grösser werdendes historisches Erbe an Eisenbahninfrastruktur, für dessen Erhalt den konzessionierten Unternehmen aber das Geld fehlt. Die dafür notwendigen Aufwendungen können bei einer engen Auslegung nicht unter dem Begriff des regionalen Personenverkehrs angerechnet werden. Ich habe es einleitend gesagt: Es ist der fehlende unternehmerische Spielraum, der es den Unternehmen nicht erlaubt, für diese Aufgabe - den Erhalt des historischen Erbes - aus eigenen Mitteln und Möglichkeiten aufzukommen.

Deshalb ist es nötig, mit einer Änderung von Artikel 28 des Personenbeförderungsgesetzes zu ermöglichen, dass die Kosten für den Erhalt und den Betrieb von historischen Fahrzeugen in die Rechnung aufgenommen werden dürfen, und zwar nicht nur für jene Fahrzeuge, die im fahrplanmässigen Einsatz stehen. Dort gehe ich davon aus, dass das heute anerkannt ist, obwohl das in den entsprechenden Regulierungen über die Anrechenbarkeit auch nicht ganz klar festgehalten ist. Ich gehe davon aus, dass man das, was heute gilt, nicht noch zurückschraubt und dass das weiterhin gilt. Mit dieser neuen Bestimmung wollte der Nationalrat aber bewusst weiter gehen, nämlich dahin, dass die Kosten für den Erhalt und den Betrieb von historischen Fahrzeugen auch angerechnet werden können, wenn diese beispielsweise für Spezialfahrten eingesetzt werden, die nicht Teil des Fahrplanangebotes sind.

Mit dieser Regelung und Änderung schafft man in diesem Bereich Klarheit und Transparenz. Man trägt auch dazu bei, dass das kulturhistorische Erbe der Eisenbahnen erhalten wird. Wenn das nicht auf diesem Weg möglich sein soll, müssen Sie mir sagen: Auf welchem anderen Weg dann?

Wer ein Herz dafür hat, dass die Geschichte der Eisenbahn weiterlebt, wird hier der Minderheit folgen müssen. Oder aber er nimmt in Kauf und riskiert, dass vieles oder noch mehr verschrottet wird, als das bereits heute der Fall ist. Ich glaube, das wäre für das Ansehen des öffentlichen Verkehrs nicht gut. Ich bin überzeugt, dass gerade historische Zugskompositionen massgeblich dazu beitragen, die Sympathie für den öffentlichen Verkehr zu steigern; damit spricht man Kundinnen und Kunden in besonderem Masse an. Wenn Sie das nicht glauben, lade ich Sie gerne einmal zu uns nach Graubünden zu einer Parade mit unserem historischen Rollmaterial ein.

Ich bitte Sie also hier, der Minderheit zu folgen und so auch dem Erbe der Eisenbahn Rechnung zu tragen. Damit ermöglichen Sie es, dass auch unsere Nachfahren in Zukunft noch mit diesen Lokomotiven und Zügen fahren und diese nicht nur in irgendwelchen Museen besichtigen können.