Bellaiche Judith · Nationalrat · 2022-03-08
Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Mit einer branchenspezifischen Änderung des UWG will das Parlament in privatrechtliche Verträge zwischen zwei Parteien eingreifen. Das ist in vielerlei Hinsicht falsch.
Es ist einerseits systemfremd, ein allgemeingültiges Gesetz für eine einzelne Branche zurechtzubiegen; das öffnet Tür und Tor für weitere Begehrlichkeiten. Das Wettbewerbsrecht enthält Regeln, die für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten sollen, und ist kein Kiosk, an dem sich einzelne Branchen bedienen können. Mit einem Wunschkonzert wird das eigentliche Ziel des Wettbewerbsrechts torpediert, das ja darin besteht, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Werden nun einzelne Branchen aus protektionistischen Motiven - "protéger l'hôtellerie suisse", der Kommissionssprecher hat es genau so gesagt - gesondert behandelt oder sogar bevorzugt, wirkt sich das wettbewerbsverzerrend aus. Für unseren Wirtschaftsstandort ist das nicht vorteilhaft. Internationale Unternehmen, darunter auch Digitalplattformen, müssen sich beim Markteintritt auf Rechtssicherheit verlassen können. Auch die Regulierungsfolgenabschätzung kam zum Schluss, dass es keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Regulierung gibt. Die Regulierungsfolgenabschätzung ist ein Instrument des Parlamentes, und wir sollten deren Ergebnisse schon etwas ernst nehmen.
Andererseits ist die Vorlage auch materiell zu hinterfragen, denn die Hotels und Beherbergungsbetriebe und damit der gesamte Tourismusstandort profitieren von der internationalen Reichweite der Plattformen. Erst dank diesen Plattformen und deren Netzwerkeffekten erscheinen die Schweizer Hotels überhaupt auf dem Schirm von Touristen und Gästen aus dem In- und Ausland. Auch wir Konsumentinnen und Konsumenten profitieren von diesen Vermittlungsplattformen. Sie bringen mehr Transparenz, sichere Abrechnungsmechanismen, bessere Vergleichsmöglichkeiten und praktische Informationen.
Es scheint, als ob alle von den Plattformen profitieren wollen, aber niemand für die Dienste bezahlen will. Wenn die Schweizer Hotellerie den Preis für das internationale Marketing ihrer Häuser nicht bezahlen will, dann ist das eine privatrechtliche Angelegenheit. Es ist ein Vertrag zwischen den Parteien, der zustande kommt oder eben nicht. Diese UWG-Änderung ist ein klarer Eingriff in die Vertragsfreiheit. Wir müssen der Versuchung widerstehen, in jede einzelne vertragliche Situation einzugreifen. Bei einer Vertragsverletzung können die Gerichte angerufen werden, bei einem Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht die Weko, was übrigens [PAGE 236] schon lange erfolgt ist und darin mündete, dass die Weko weite Preisparitätsbindungen verboten hat.
Diese Vorlage passt nicht ins schweizerische Rechtsverständnis. Sie zielt spezifisch auf Digitalplattformen. Bevor es aber diese gab, wurden Hotels über Reiseagenturen vermittelt. Da gab es keine Transparenz über die Vermittlungsgebühr und auch kein Verbot von Paritätsklauseln. Niemandem hier wäre es in den Sinn gekommen, deshalb das Wettbewerbsrecht zu ändern.
Ich beantrage Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten oder aber die einzelnen überbordenden Regulierungsbestimmungen, die weit über die bundesrätliche Vorlage hinausgehen, abzulehnen.