Schwander Pirmin · Nationalrat · 2022-03-08
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-08
Wortprotokoll
Bei meiner Minderheit geht es nicht darum, dieser Gesetzgebung zuzustimmen oder nicht. Es geht hier darum, wie weit wir dieses Verbot formulieren wollen. Wollen wir eine weite Fassung oder eine enge Fassung? Diese Frage hat der Bundesrat in seiner Botschaft eigentlich bereits abgehandelt. Der Bundesrat hat grundsätzlich schon zur Motion Bischof 16.3902 Nein gesagt und empfohlen, sie abzulehnen - eben wegen des Wettbewerbs, wegen wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen.
Ich ging bis jetzt immer davon aus, dass eine Mehrheit des Parlamentes ebenfalls davon ausgeht, dass wir mit Verboten keine Wettbewerbsdynamik fördern können. Ich ging immer davon aus, dass wir mit Verboten den Wettbewerb im Gegenteil behindern. Es stellt sich nun die Frage: Können wir den Wettbewerb mit Verboten tatsächlich entsprechend fördern? Es müsste ja zur Folge haben, dass Marktanteile in wesentlichem Ausmass weg von Online-Buchungsplattformen hin zum Online-Direktvertrieb verschoben würden. Das müsste ja die Folge dieses neuen Artikels sein, generell und insbesondere nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Aber das ist ja überhaupt nicht gewährleistet, im Gegenteil. Lesen Sie die Botschaft des Bundesrates, lesen Sie andere Berichte: Es wird mit diesen Verboten ja gerade das Gegenteil erwartet. Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, wenigstens beim Bundesrat zu bleiben und es nicht noch auszuweiten.
Es stellt sich ja grundsätzlich auch die Frage, warum die Beherbergungsbetriebe überhaupt auf diese Plattformen wollen. Es wird gesagt, aus rechtlicher Sicht würde ihnen dieser neue Artikel mehr Möglichkeiten geben oder er würde in Bezug auf Preisparitätsklauseln den Wettbewerb fördern. Aus rechtlicher Sicht! Ich habe immer gedacht, auch die Beherbergungsbetriebe würden unternehmerischer und ökonomischer denken und nicht nur die rechtliche Sicht betrachten.
Warum wollen sie diese Verträge und diese Plattformen trotzdem? Ich gehe davon aus, sie wollen sie wegen der Attraktivität. Da würde auch ich auf solche Plattformen gehen. Diese Plattformen bieten eben Netzwerkeffekte: Auf einer solchen Plattform sind viele Teilnehmer, und davon profitieren eben alle - marketingmässig, ökonomisch, unternehmerisch. Es profitieren alle, insbesondere auch die Beherbergungsbetriebe. Sie profitieren massiv von den Marketingmassnahmen. Sie müssen das nicht mehr selber machen, sondern es wird ihnen standardmässig angeboten. Es sind sehr viele Akteure auf einer solchen Plattform, und je mehr Akteure dort sind, desto mehr profitieren sie. Das ist generell so.
Nun kommen die gleichen Beherbergungsbetriebe und sagen: "Die Attraktivität wollen wir natürlich, selbstverständlich auch die Marketingmassnahmen und so weiter, so müssen wir weniger investieren, aber wir wollen einfach die Nachteile nicht." Das kann ja nicht angehen. Vorteile ja, Nachteile nein - wir sind nicht da, um diesen Mechanismus hier zu unterstützen. Wenn sie unternehmerisch tätig sind und unternehmerisch handeln, müssten sie unter Umständen auch Nachteile in Kauf nehmen - wenn es überhaupt welche gibt. Meiner Meinung nach gibt es sie nicht. Rechtlich gibt ihnen dieser Artikel mehr Möglichkeiten, aber nur rechtlich, nicht wirtschaftlich, und das ist bei diesem Artikel ja massgebend.
Ich bitte Sie hier wirklich dringend, meiner Minderheit zu folgen. Mit Verboten können wir, ich sage es nochmals, die Wettbewerbsdynamik nicht fördern, im Gegenteil: Mit Verboten behindern wir den Wettbewerb. Es ist, glaube ich, eigentlich das Ansinnen einer Mehrheit in unserem Parlament, den Wettbewerb zu fördern.
Insofern bitte ich Sie dringend, meiner Minderheit zu folgen.