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Markwalder Christa · Nationalrat · 2022-03-08

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion hat seinerzeit die Motion Bischof 16.3902, "Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie", nicht unterstützt und bittet Sie konsequenterweise nun auch mit einer grossen Mehrheit, auf die Umsetzung dieser Motion nicht einzutreten.

Online-Buchungsplattformen für Hotels bieten sowohl den Kundinnen und Kunden als auch den Beherbergungsbetrieben viele Vorteile. Sie haben eine grosse internationale Reichweite, sodass Reisende überhaupt auf die Angebote der Hotels aufmerksam werden. Die sogenannten Preisparitätsklauseln in den entsprechenden Verträgen zwischen Hotels und Buchungsplattformen verlangen, dass ein Hotelier seine Zimmer grundsätzlich nicht zu günstigeren Preisen oder Konditionen als auf der Buchungsplattform anbietet.

Sogenannte weite Preisparitätsklauseln wurden in einem Entscheid der Weko im Jahr 2015 als kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden beurteilt. Die Weko hat aber damals die Beurteilung von sogenannten engen Preisparitätsklauseln offengelassen. Bei engen Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Hotel gegenüber der Buchungsplattform, auf seiner eigenen Website keinen Preis anzubieten, der den Preis auf der Buchungsplattform unterschreitet. Allerdings muss das betroffene Hotel nicht allen Buchungsplattformen den gleichen Preis einräumen und darf zwischen diesen differenzieren. Zusätzlich erlauben Buchungsplattformen Hoteliers derzeit auch die Gewährung von tieferen Preisen, zum Beispiel bei Buchungen per Telefon. Schliesslich dürfen Hoteliers auf ihrer eigenen Website in geschlossenen Bereichen - beispielsweise wenn sie Treueprogramme anbieten - tiefere Preise als auf den Buchungsplattformen anbieten.

Auch die Frage der engen Preisparitätsklauseln könnte von der Weko beurteilt werden, wurden doch ihre kartellrechtlichen Kompetenzen mit dem Inkrafttreten der neuen Kartellgesetzbestimmungen am 1. Januar dieses Jahres bezüglich des Missbrauchs der relativen Marktmacht erweitert.

Die Umsetzung der Motion Bischof, die der Bundesrat contre coeur und entgegen den Resultaten der in Auftrag gegebenen Regulierungsfolgenabschätzung verabschiedet hat, schafft aus liberaler Sicht zahlreiche neue Probleme. So schränkt sie die verfassungsmässig garantierte Wirtschafts- und insbesondere die Vertragsfreiheit auf unzumutbare Weise ein; meine Vorrednerin hat gerade auch darauf hingewiesen. Sie ist auch nicht geeignet, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie zu stärken. So werden gemäss brancheninterner Umfrage nur etwa 15 Prozent der Buchungen direkt über die Websites der Hotels gebucht, die von den Preisbindungsklauseln gemäss AGB betroffen sind.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ging zudem noch weit über den bundesrätlichen Entwurf zur Umsetzung der Motion hinaus, indem sie neben dem Verbot von Preisparitätsklauseln auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln verbieten will, was im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates ein noch massiverer Eingriff in die Vertragsfreiheit ist.

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie aus den oben genannten rechtlichen sowie ordnungspolitischen Gründen grossmehrheitlich, nicht auf die Vorlage einzutreten und der Minderheit Bellaiche zu folgen. Die Vorlage würde nämlich auch Nachteile für die Konsumentinnen und Konsumenten schaffen und das Trittbrettfahrertum in der Branche begünstigen.

Falls der Rat Eintreten beschliesst, bitten wir Sie, bei Artikel 8a der Minderheit Schwander, gemäss Bundesrat, zu folgen und den Verbotskatalog nicht noch zu erweitern, wie von der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen vorgesehen. Bei den Strafbestimmungen in Artikel 23 bitten wir Sie, ebenfalls der Mehrheit zu folgen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.