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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-02

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und im besagten Artikel einen Tabakpräventionsfonds zu schaffen. Der entsprechende [PAGE 1090] Antrag Bezzola wurde im Nationalrat mit 95 zu 68 Stimmen gutgeheissen. Ich habe, bevor ich mich entschlossen habe, diesen Antrag einzureichen, auch die Unterlagen und das Protokoll des Nationalrates sorgfältig studiert. Ich bin mir bewusst - was jetzt auch der Kommissionspräsident gesagt hat -, dass das Ja oder das Nein zu diesem Begehren in erster Linie eine verfassungsrechtliche Frage ist und auch die Zweckmässigkeit einer Spezialfinanzierung in einem Fonds nicht ohne Wenn und Aber ist.

Der Hauptgrund für die Schaffung dieses neuen Präventionsinstrumentes ist die Sorge um die Gesundheit der Jugend. Die Raucherquote ist in den letzten Jahren massiv gestiegen, insbesondere auch bei den Frauen. So ist der Anteil derjenigen 15-Jährigen, die mindestens einmal pro Woche rauchen, zwischen 1986 und 1998 von unter 15 Prozent auf über 25 Prozent angestiegen. Dramatisch ist der Anstieg bei den jungen Erwachsenen: Bei den 15- bis 19-Jährigen ist der Anteil an Raucherinnen und Rauchern innert fünf Jahren um 70 Prozent auf heute 40 Prozent gestiegen; bei den 20- bis 24-Jährigen ist ein Anstieg um 23 Prozent auszumachen - heute raucht bereits knapp die Hälfte. Wir sehen also, dass sich das Problem vor allem bei den Jugendlichen stellt.

Wenn die Entwicklung in diesem Tempo weitergeht, kann ohne Übertreibung von einer echten Problematik für die Zukunft gesprochen werden. Die Kosten der Folgen des Tabakkonsums werden schon heute auf 10 Milliarden Franken geschätzt. Auf dasselbe Konto gehen jährlich gemäss Schätzung 8000 Tabaktote und 16 000 so genannte "Tabakinvalide", also Personen, die aufgrund des Tabakkonsums in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind. Wenn in diesem Bereich heute nicht gehandelt wird, werden die gesundheitlichen Folgen dramatisch und die volkswirtschaftlichen Kosten, die dann im Gesundheitsbereich anfallen, enorm sein.

Ich schlage eine minimale Abgabe von gerade mal 2,6 Rappen pro Paket Zigaretten vor. Das sind 0,13 Rappen je Zigarette. Genau so viel wird heute für die inländische Tabakproduktion bei den Herstellern und Importeuren eingezogen. In unseren Augen verdient die Tabakprävention zumindest dieselbe Unterstützung wie die Tabakproduktion, bei der das Geld den rund 350 Tabakpflanzern zugute kommt. In der Tabakprävention soll über die Präventionsorganisationen und die Sportverbände vor allem bei den Jugendlichen im kritischen Alter eine breite Prävention betrieben werden.

Schon heute laufen in diesem Bereich Projekte, wie etwa Klassenwettbewerbe zum Nichtrauchen oder die Aktion "Sport. Rauchfrei". Solche erfolgreichen Ansätze sollen gezielt gefördert und ausgeweitet werden. Dass diejenigen, die Zigaretten produzieren und sie auch bewerben, sich in minimaler Form an der Prävention beteiligen, dünkt mich nur recht und billig. Dies scheint mir gerade auch in der aktuellen Finanzsituation des Bundes die bessere Variante zu sein als unsichere Budgets für das Jahr 2005 zu versprechen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Nationalrat bei seiner Budgetdebatte geradezu den Beweis erbracht hat, dass zum Teil leere Versprechen gemacht werden. Wir werden morgen darüber zu befinden haben, ob die Prävention im Bereich des Gesundheitswesens um 5 Millionen Franken, gemäss Beschluss des Nationalrates, gekürzt werden soll.

Ein Fonds belastet den Bund insofern nicht, als er nicht bestehende Einnahmen abzweigt, sondern den Konsum bei einem Luxusprodukt geringfügig belastet. Er delegiert die Präventionsarbeit an die dafür kompetenten Fachorganisationen, überlässt die Aufsicht dem Bundesamt für Gesundheit - so, wie ich das gelesen habe - in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport.

Zum Haupteinwand der Verfassungsmässigkeit des Fonds: Wir gehen davon aus, dass der bestehende Fonds für Tabakpflanzer, der Sota-Fonds, und ein Tabakpräventionsfonds, die beide im Gesetz gleich formuliert, gleich hoch angesetzt werden und nach demselben Prinzip funktionieren, gleich behandelt werden können. Der Schutz der Landwirtschaft und der Schutz der öffentlichen Gesundheit sind beides Verfassungsgüter, die gleichwertig sind. Der bestehende Fonds für die einheimischen Tabakpflanzer stützt sich auf den Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung ab, respektive bei seiner Entstehung auf die Verfassungsgrundlage, es sei ein gesunder Bauernstand und eine lebensfähige Landwirtschaft zu erhalten.

So gut oder so wenig dieser Fonds für die einheimischen Tabakpflanzer eine gesicherte Verfassungsgrundlage hat oder sie zumindest hinterfragt werden kann, so gut kann auch Artikel 118 der Bundesverfassung herbeigezogen werden, welcher dem Bund die Möglichkeit gibt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. Es ist dort in Absatz 2 auch explizit erwähnt, dass er Vorschriften über den Umgang mit Gegenständen erlassen kann, die die Gesundheit gefährden können. Das im Nationalrat zitierte Gutachten, das auch hier erwähnt wurde, kommt daher zum Schluss, dass solche Beiträge in einem Fonds ebenso verfassungskonform sind wie der Sota-Fonds und dies keine neue Steuer darstelle, sondern als besondere Verbrauchssteuer mit Kostenanlastungscharakter unter die Tabaksteuer nach Artikel 131 Absatz 1 Litera a der Bundesverfassung fallen würde.

Nun, ich bin kein Verfassungsrechtler und weiss auch, dass das Bundesamt für Justiz diese Auffassung nicht teilt. Als Laie in dieser Sache scheint mir aber immerhin einzuleuchten, dass die Grundlagen für den Sota-Fonds und für einen Präventionsfonds so unterschiedlich nicht sein können.

Aufgrund der Notwendigkeit, in diesem Bereich dringende Massnahmen zu treffen, und auch aufgrund meiner Beurteilung des Vergleiches der Verfassungsmässigkeit zwischen diesem Sota-Fonds und dem Tabakpräventionsfonds, scheint es mir angebracht, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und damit einen Beitrag für die Gesundheit zu leisten, der hier insbesondere der Jugend zugute kommt.