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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-02

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

Gemäss dem Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung wird die Kompetenz, die Steuersätze für die Besteuerung von Tabakfabrikaten, Ersatzprodukten und Zigarettenpapier zu erhöhen, dem Bundesrat übertragen. Dabei gibt der Gesetzgeber dem Bundesrat in Artikel 11 jeweils einen maximalen Rahmen vor, den der Bundesrat im Laufe der Jahre nach seinem Gutdünken ausschöpft. Gemäss heute geltendem Recht beträgt dieser Rahmen 50 Prozent der bei Inkrafttreten geltenden Steuersätze. Seit 1996 hat der Bundesrat die Steuersätze verschiedentlich erhöht. Mittlerweile ist der vom Gesetzgeber eingeräumte Rahmen weitgehend ausgeschöpft; es verbleiben nur noch einige wenige Prozentpunkte.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat, dass ihm ein neuer Rahmen im Ausmass von wiederum 50 Prozent der beim Inkrafttreten geltenden Steuersätze eingeräumt wird. Der Bundesrat möchte seine bisherige Politik fortsetzen und die Steuer auf Tabakprodukten unter Berücksichtigung der verschiedenen Parameter so stark als möglich erhöhen. Zu diesen Parametern gehören gesundheitspolitische, fiskalische und volkswirtschaftliche Aspekte:

1. Zu den gesundheitspolitischen Überlegungen gehören insbesondere die Präventions- und die Aufklärungsmassnahmen über die Schädlichkeit und das Gefahrenpotenzial des Tabakkonsums. Unter diesem Aspekt sollte der Tabakkonsum möglichst gering sein.

2. Zu den fiskalischen Aspekten: Beiträge des Bundes an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung werden gemäss Artikel 112 Absatz 5 der Bundesverfassung in erster Linie aus dem Reinertrag der Tabaksteuer gedeckt. Dass diese Steuer zur Deckung des Bundesbeitrages an die AHV seit den frühen Siebzigerjahren bei weitem nicht mehr ausreicht, brauche ich hier nicht darzutun. Aus fiskalischer Sicht sind hohe Tabaksteuererträge willkommen. Gesundheitspolitische und fiskalische Erwägungen laufen sich also zuwider.

3. Zu den volkswirtschaftlichen Aspekten: In unserem Land sind rund 11 000 Personen im Tabakbereich beschäftigt. Gut 300 Bauernbetriebe bauen Tabak im Inland an und nützen damit eine Nische in der Landwirtschaftspolitik aus, was mindestens aus dem Gesichtswinkel der Landwirtschaft und der dort bestehenden Überproduktion in anderen Bereichen nicht ganz unerwünscht ist.

Diese verschiedenen Zwecke laufen sich - ich habe es bereits ausgeführt - zuwider. Nun kann man einen einzelnen Aspekt, jenen der Gesundheitspolitik, der Suchtprävention, herausnehmen und höher bewerten als die anderen. Dann wäre der Preis für Tabakerzeugnisse möglichst hoch anzusetzen - wenn man davon überzeugt ist, dass ein hoher Preis den Tabakkonsum zumindest bei jungen Leuten eindämmt. Ob dies der Fall ist, ist umstritten. Hohe Preise für Tabakerzeugnisse im Inland führen aber zweifellos dazu, dass in grenznahen Bereichen im billigeren Ausland eingekauft wird, ja dass sogar Zigarettenschmuggel in die Schweiz wieder attraktiv werden könnte.

Die bisherige bundesrätliche Politik hat unter sinnvoller Berücksichtigung der Verhältnisse in unseren Nachbarländern versucht, durch Anhebung der Tabaksteuer bis zum jeweils noch tragbaren Niveau eine optimale Preispolitik zu betreiben. Die Grafik auf Seite 2734 der Botschaft belegt, dass der Bundesrat die Sache so schlecht nicht gemacht hat.

Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt die bisherige bundesrätliche Politik und möchte dem Bundesrat einen neuen Rahmen von 50 Prozent einräumen, wie es der Bundesrat selber vorsieht. Eine Minderheit möchte weiter gehen und diesen Rahmen auf 80 Prozent erweitern. Darauf werden wir in der Detailberatung zurückkommen.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten; es war in der Kommission unbestritten. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.