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Müller Damian · Ständerat · 2022-03-08

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08

Wortprotokoll

Als Urheber dieser Motion, aber auch als Berichterstatter spreche ich nun zur Motion "Mehr Transparenz bei der Stromherkunft".

Wir alle wissen, dass uns die Energiewende gelingen muss. Das ist das Gebot der Stunde - mehr als je zuvor. Wir müssen unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen senken und den Anteil der erneuerbaren Energien rasch ausbauen. Wichtig ist für unser Land, dass vor allem in den nebligen und kalten Wintermonaten zwischen November und März genügend Energie zur Verfügung steht.

Heute werden die Stromkundinnen und -kunden in der Schweiz einmal jährlich über die Zusammensetzung, sprich die Herkunft, ihres Stroms informiert. Die Stromherkunft wird dabei nach Produktionstechnologie ausgewiesen und in die Kategorien Schweiz und Ausland aufgeteilt. Die Basis für diese Aussagen sind Herkunftsnachweise, die den Produzenten bei der Stromerzeugung ausgestellt werden. Diese Herkunftsnachweise können frei gehandelt werden. Die Stromlieferanten müssen entsprechend der gelieferten Strommenge Herkunftsnachweise beschaffen, mit denen sie die Zusammensetzung der gelieferten Elektrizität belegen.

Das heutige System wurde vor fünfzehn Jahren eingeführt. Die Stromversorgung hat sich seither stark weiterentwickelt. Auch die technologischen Möglichkeiten sind nicht mehr die gleichen wie damals. Dank der Digitalisierung ist ein besseres Tracking der Stromherkunft möglich.

Die heutige Verordnung verlangt aber nur, dass Produktion und Verbrauch auf Jahresbasis übereinstimmen. Das heisst, dass der Herkunftsnachweis vom Solarstrom im Juli auch für den Verbrauch im Winter verwendet werden kann. Die heutige Kennzeichnung auf Jahresbasis kann also dazu führen, dass die Stromherkunft im Winter mit Fotovoltaiknachweisen aus dem Sommer abgedeckt wird. Im Klartext: Der ökologische Mehrwert von Strom aus erneuerbaren Energien im Winter wird momentan nicht erfasst.

Deshalb schlage ich in meiner Motion eine monatliche Stromkennzeichnung vor. So wird mehr Transparenz geschaffen und der Knappheit im Winter Rechnung getragen. Oder anders ausgedrückt: Ich will damit auch die Stromproduktion im Winter aufwerten.

Die Stromkennzeichnung gegenüber den Endkundinnen und Endkunden soll auch künftig wie bisher nur einmal pro Jahr erfolgen. Bereits heute wird der Herkunftsnachweis grösstenteils monatlich ausgestellt. Der Aufwand bei den Produzenten hält sich somit in Grenzen. Wer in Zeiten der Digitalisierung das Gegenteil behauptet, sieht - wie immer im Leben - mehr Probleme als Lösungen.

Der Vollzugsaufwand ist auch bei den Stromlieferanten überschaubar. Bei der Beschaffung von Herkunftsnachweisen müssen sie neu den quartalsweisen oder eben den monatlichen Verbrauch der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigen.

Der Bundesrat empfiehlt meine Motion zur Annahme. Die UREK-S hat die Motion an ihrer Sitzung vom 28. Januar dieses Jahres vorberaten. Die Kommission ist einhellig der Meinung, dass mehr Transparenz bei der Stromherkunft notwendig ist. Deshalb spricht sie sich dafür aus, den Referenzzeitraum für den Herkunftsnachweis für Strom von derzeit einem Jahr auf ein Quartal oder einen Monat zu verkürzen. Mehr Transparenz ist für die Kommission zentral, damit den Endkundinnen und Endkunden bewusst ist, dass die Herkunft und die Produktionstechnologie des Stroms, den sie verbrauchen, über das Jahr hinweg nicht konstant bleiben, sondern je nach Jahreszeit variieren.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen. Als Berichterstatter empfehle ich Ihnen ebenfalls, dem Bundesrat und der UREK-S zu folgen und die Motion anzunehmen.