Stark Jakob · Ständerat · 2022-03-08
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-08
Wortprotokoll
Auch ich denke, die Zeit ist reif, die neuen Züchtungsmethoden ohne artfremde DNA, die unter dem Begriff "Genom-Editierung" zusammengefasst werden können, zu regulieren und dann vom Freisetzungsmoratorium auszunehmen.
Die Zeit ist reif, aber es liegt eben noch keine reife gesetzliche Lösung vor. Deshalb hat der Nationalrat nun einen klugen Kompromiss vorgelegt, indem der Bundesrat verpflichtet wird, innerhalb von zwei Jahren eine Regulierung vorzuschlagen. In genau diese Richtung zielt ja auch das Postulat 21.4345 der WBK-S, "Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden", das vom Rat in der letzten Session angenommen worden ist. Es wird dann am Bundesrat liegen, dem Parlament eine zweckmässige Regulierung vorzulegen und auch eine Vorentscheidung zu fällen, ob diese inner- oder ausserhalb des Gentechnikgesetzes erfolgen soll. Hier sollten wir grundsätzlich offen und problembezogen sein und zunächst eben die Postulatsberichte abwarten.
Als Vertreter der Minderheit habe ich in der Wintersession davor gewarnt, schneller laufen zu wollen, als die Musik spielt. Der Beschluss des Nationalrates bringt nun Musik und Beine wieder in Übereinstimmung. Er gibt dem Bundesrat den Takt vor, und die Forschung kann und soll nun Gas geben, um mit konkreten Resultaten der neuen Züchtungsverfahren eben dann die Räte vollends zu überzeugen.
In diesem Sinne, Frau Gmür-Schönenberger, ist das keine Zeit, die ungenutzt ist. Es ist ja nur die Freisetzung verboten, und es zeichnet sich ab, dass diese Freisetzung möglich sein wird. Also ist die Forschung, die sich jetzt ja wirklich stark gemeldet hat - und wir haben sie jetzt berücksichtigt -, nun gefordert, Pflanzen hervorzubringen, die dann auch den Nutzen für die Landwirtschaft bringen, den wir uns erhoffen.
Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der WBK-S zu folgen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.