Wermuth Cédric · Nationalrat · 2022-03-08
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Publibike war in der Kommission in diesem Zusammenhang das Lieblingsthema von Kollege Feller. Wir haben dazu übrigens noch eine gemeinsame Interpellation offen, die Sie mir vorgeschlagen haben.
Im Ständerat wurde Kollege Caroni mit den Worten "hartnäckig ist er auf jeden Fall" gewürdigt. Das kann man so sagen. Man könnte es aber auch etwas weniger freundlich formulieren. Was wir jetzt haben, ist schon ein bisschen eine Zwängerei. Das ist etwa der dritte Vorstoss mit mehr oder weniger dem gleichen Inhalt innerhalb weniger Jahre. Die Ausgangslage hat sich, bei allem Verständnis für die Aufregung und für konkrete Fälle, tatsächlich nicht geändert.
Es wird hier von der Kommissionsmehrheit ein bisschen suggeriert, die öffentlichen Unternehmen würden sich, quasi in einem regulierungsfreien Dschungel, die Aufträge selbst geben. Das stimmt so natürlich nicht. Die rechtlichen Grundlagen sind bereits heute klar. Die Grundsätze der Wettbewerbsneutralität und der Wirtschaftsfreiheit gelten selbstverständlich auch für die Unternehmen des Staates. Das hat das Bundesgericht übrigens auch festgehalten, ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Leitentscheid zur Kantonalen Sachversicherung Glarus.
Auch öffentliche Unternehmen brauchen eine gesetzliche Grundlage. Ihre Aufgabenerfüllung muss im öffentlichen Interesse liegen, und sie müssen die Verhältnismässigkeit respektieren. Wenn wir also ehrlich sind, geht es hier vielmehr um eine sehr ideologische, grundsätzliche Auseinandersetzung. Einigen passt halt einfach die relativ effiziente Aufgabenerfüllung durch öffentliche Unternehmen nicht.
Das Hauptproblem der Motionen, die jetzt vorliegen, ist, dass sie die demokratische Ordnung unseres Staates fundamental missverstehen und sie über das Wettbewerbsrecht umkehren würden. Der Kern ist doch, dass öffentliche Unternehmen einen öffentlichen Auftrag haben, und dieser beruht in unserem Land auf dem Willen der Gesetzgeberin und schlussendlich immer auf dem Willen des Volkes, egal ob auf Bundes- oder auf Kantonsebene. Jetzt kann man sagen, man sei mit der Ausgestaltung des Auftrags nicht einverstanden - das ist Ihnen politisch unbenommen. Aber dann müssen Sie diesen Auftrag direkt adressieren und die Probleme angehen. Was nicht geht, ist, dass wir der Demokratie hier wettbewerbsrechtlich Schranken auferlegen. Dafür haben wir Instrumente: erstens den Gesetzgebungsprozess und das Parlament, wo wir festlegen, was wir von den öffentlichen Unternehmen haben wollen, und zweitens, Kollegin Rytz hat es ausführlich erwähnt, die Eignerstrategien und auch die Controlling-Instrumente, die es beispielsweise auf Ebene des Bundes ja mannigfach gibt. Ich verweise in diesem Zusammenhang übrigens auch auf die Motion 20.4328, die bereits beide Räte angenommen haben; an einer verbesserten Governance über die Service-public-Unternehmen, da sind wir uns einig, müssen wir arbeiten.
Bei einer Frage wäre ich schon noch froh, wenn sie der Herr Bundesrat noch einmal etwas klären würde. Wenn man die Protokolle des Ständerates und unsere Diskussion in der Kommission vergleicht, dann ist es schon wichtig, dass wir hier noch eine Frage klären. Die Ständerätinnen und Ständeräte haben ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Kantons- und die Gemeindeebene nicht gemeint seien; allerdings waren die Aussagen der Verwaltung in der Kommission, ohne das Kommissionsgeheimnis verletzen zu wollen, da weit weniger eindeutig. Wenn Kantone und Gemeinden betroffen wären, hätten wir ein höchst problematisches verfassungsrechtliches Problem, indem wir genau das, was übrigens vorhin beim Entsendegesetz - vor zwanzig Minuten oder einer halben Stunde - kritisiert wurde, hier jetzt tun würden. Da wäre ich sehr froh, wenn der Herr Bundesrat noch einige klärende Worte dazu sagen würde, wie wir diese Motion verstehen sollen.
Erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung, insbesondere an die rechte Ratshälfte. Sie haben mit uns zusammen vor ein paar wenigen Monaten im Rahmen der Auseinandersetzung um das Rahmenabkommen das Hohelied des Selbstdefinitionsrechts bei den staatlichen Beihilfen gesungen; die EU-Kommission dürfe da wettbewerbsrechtlich nicht etwas anderes entscheiden. Ich bin nach wie vor dieser Meinung. Es ist aber doch etwas zynisch, selber jetzt das zu machen, was man vorher abgelehnt hat, einfach über den eigenen Gesetzgebungsprozess. Das ist dann doch ein bisschen ein spezielles Vorgehen, gerade gegenüber den Kantonen.
Ich bitte Sie, den zwei Kommissionsminderheiten zu folgen. [PAGE 244]