Fischer Roland · Nationalrat · 2022-03-08
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Im Winter 1992 war ich, gut 27 Jahre alt, als Assistent an der Universität Freiburg am Lehrstuhl für Nationalökonomie tätig und befasste mich sehr stark auch mit dem Aussenhandel. Ein für mich betrüblicher Tag in dieser Zeit war der 6. Dezember. Es war der Tag der Referendumsabstimmung zur Ratifizierung des EWR-Abkommens durch die Schweiz. Die Stimmberechtigten lehnten den Vertrag ganz knapp ab, mit 50,3 Prozent Nein-Stimmen.
Das war für mich vor allem deshalb ein betrüblicher Tag, weil mit diesem Entscheid feststand, dass die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt schlagartig in die Ferne gerückt war. Es war für mich auch deshalb ein betrüblicher Tag, weil dadurch die Hoffnung zerschlagen wurde, dass sich die Schweiz konstruktiv am europäischen Integrationsprojekt beteiligt, einem Projekt, das nicht nur die wirtschaftliche Integration beinhaltet, sondern auch ein Friedens- und Demokratieprojekt ist.
Die Schweiz begab sich in der Folge auf den bilateralen Weg, der eine sektorielle Eingliederung der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt ermöglichte. Dreissig Jahre später müssen wir jedoch feststellen, dass dieser Weg, der von vielen auch schon mal als Königsweg der Schweiz bezeichnet wurde, arg ins Stocken geraten ist. Die Europäische Union ist nicht mehr gewillt, den bilateralen Weg ohne institutionellen Rahmen weiterzuführen. Diese Haltung der EU ist auch nachvollziehbar, denn sie will sicherstellen, dass im gesamten Binnenmarkt für alle teilnehmenden Personen und Unternehmen die gleichen Regeln gelten: Sie will ein "level playing field" sicherstellen. Das ist nun mal nur dann möglich, wenn die beteiligten Staaten das Binnenmarktrecht der EU übernehmen.
Leider hat der Bundesrat die Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen, das den bilateralen Weg in diese Richtung dynamisiert und zukunftsfähig gemacht hätte, abgebrochen. Dreissig Jahre nach der Ablehnung des EWR-Abkommens mündet der bilaterale Weg damit in eine Sackgasse, und es ist fraglich, ob die neusten Vorschläge des Bundesrates für die Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU dies verhindern können.
Dreissig Jahre nach der Ablehnung des EWR-Abkommens ist es jedoch auch an der Zeit, dass der Europäische Wirtschaftsraum als mögliche Alternative für die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt erneut analysiert wird. Die heute 18- bis 50-Jährigen, welche damals noch nicht abstimmen konnten, sollen ebenfalls die Gelegenheit haben, eine Debatte über die Vor- und Nachteile des EWR zu führen. Genau dieses Ziel verfolgt das vorliegende Postulat. Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, diesen Auftrag entgegenzunehmen.
Der EWR war zwar ursprünglich - wie die Bilateralen Verträge auch - als Übergangslösung gedacht. Drei der damaligen sechs EFTA-Mitglieder, die das Abkommen ratifiziert hatten, sind in der Zwischenzeit denn auch der EU beigetreten; es handelt sich dabei um Finnland, Schweden und Österreich. Für die verbleibenden EWR/EFTA-Staaten - das sind Norwegen, Island und Liechtenstein - hat sich jedoch das EWR-Abkommen bewährt und zu einer stabilen [PAGE 250] Form der[NB]europäischen[NB]Integration entwickelt. Der EWR funktioniert.
Das EWR-Abkommen ist ein Wirtschaftsabkommen, das die vier Freiheiten des Binnenmarkts, das heisst den freien Güter-, Dienstleistungs-, Arbeits- und Kapitalverkehr, auf Länder ausdehnt, die nicht EU-Mitglied sind. Das EWR-Abkommen wäre deshalb gerade für die Schweiz, die zu den Ländern gehört, die am meisten vom Binnenmarkt profitieren, wirtschaftlich und politisch sehr vorteilhaft. Ausserdem sind im EWR die institutionellen Fragen, die Mitwirkung und die Streitbeilegung geregelt. Auch profitieren die EWR-Mitglieder von den Kooperationsabkommen wie zum Beispiel Horizon und Erasmus plus.
Für die zukünftige Integration der Schweiz in den EU-Binnenmarkt ist es deshalb unverzichtbar, dass sich die Schweiz wieder vertieft auch mit der Option eines Beitritts zum EWR auseinandersetzt. Der EWR ist nämlich der naheliegende Integrationsschritt für die Schweiz, falls keine Lösung zur Rettung des bilateralen Wegs zustande kommt.
Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat anzunehmen.