Aeschi Thomas · Nationalrat · 2022-03-08
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-08
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion steht einer Teilnahme der Schweiz am 9. EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe" kritisch gegenüber. Sollte der Bundesrat diesbezüglich trotzdem Verhandlungen mit der EU aufnehmen, soll er verpflichtet werden, kein Abkommen zu unterzeichnen, das eine Verlängerung der sogenannten Guillotineklausel in Bezug auf das Personenfreizügigkeitsabkommen enthält.
Beim 8. EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" erfolgte die Beteiligung der Schweiz durch das Abkommen vom 5. Dezember 2014. Darin ist unter Artikel 13, "Änderung und Kündigung", vertraglich unter anderem Folgendes vereinbart:
1.[NB]Jede der Vertragsparteien kann dieses Abkommen unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen. Das steht in Absatz 3.
2.[NB]Wird das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit gekündigt, so verliert das vorliegende Abkommen an demselben Tag seine Gültigkeit wie das oben genannte Abkommen - damit ist eben das Freizügigkeitsabkommen gemeint. Eine vorherige schriftliche Benachrichtigung ist nicht erforderlich. Das steht in Absatz 4.
Als die Bilateralen I in Kraft traten, das war am 1. Juni 2002, begann gerade das 6. EU-Forschungsrahmenprogramm zu laufen; es lief von 2002 bis 2007. Danach lief das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, und zwar von 2007 bis 2013. Das 8. EU-Forschungsrahmenprogramm lief per 31. Dezember 2020 aus. Das 9. EU-Forschungsrahmenprogramm trägt den Namen "Horizon Europe" und dauert vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027.
Ungeachtet institutioneller Fragen hat die EU durchaus ein Interesse daran signalisiert, mit der Schweiz und ihren etablierten Forschungsstätten weiterhin zusammenzuarbeiten. EU-Kommissar Hahn sagte am 19. Dezember 2019 gegenüber Radio SRF, dass die Art und Weise, wie Drittstaaten wie die Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen teilnehmen können, in die Richtung geht, "dass die Beträge, die die Forscher eines Partnerlandes bekommen, auch entsprechend von dem jeweiligen Land aufgebracht werden sollen, dass also die EU nicht dazuzahlt. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass Länder wie die Schweiz, aber auch Israel und in Zukunft auch Grossbritannien, überproportional von den europäischen Forschungsgeldern profitieren."
Gemäss EDA handelt es sich beim EU-Forschungsabkommen nicht um ein Marktzugangsabkommen, sondern um ein Kooperationsabkommen. Dieses soll - wie auch für Staaten wie Israel oder Grossbritannien - losgelöst von der Personenfreizügigkeit verhandelt und abgeschlossen werden.
Entsprechend bitte ich Sie, dass Sie dieser Motion zustimmen, damit der Bundesrat eben beauftragt wird, bei möglichen zukünftigen Verhandlungen mit der EU auf eine Neuintegration der Guillotineklausel zu verzichten. Das war übrigens eine Forderung, die Petra Gössi bereits vor fünf, sechs Jahren einmal gestellt hat, als sie sagte, dass wir von dieser Guillotineklausel wegkommen müssten. Weil die Forschungsprogramme alle sieben Jahre auslaufen, bietet sich das nächste Mal, wenn wir wieder über eine mögliche Assoziierung verhandeln, die Gelegenheit, uns bei einer allfälligen Beteiligung am 9. EU-Forschungsrahmenprogramm nicht mehr freiwillig der Guillotineklausel zu unterstellen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.