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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-09

Wortprotokoll

Das Dienstreglement der Armee hält klar fest, dass alle Armeeangehörigen die Pflicht haben, die Menschenrechte und die Würde der Menschen in ihrer Vielfalt und ohne Diskriminierung zu schützen. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass Armeeangehörige, die Diskriminierung erfahren, rasch Hilfe erhalten. In der Armee besteht seit einigen Jahren die Fachstelle Diversity. Diese Fachstelle bietet Armeeangehörigen konkret Hilfe an und sensibilisiert Kader für Diversity-Themen im militärischen Alltag. Zudem beschloss der Bundesrat auf Antrag des VBS per Anfang dieses Jahres die Schaffung einer unabhängigen Vertrauensstelle. Armeeangehörige, die sich in schwierigen Situationen befinden oder Missstände erkennen, sollen einen möglichst niederschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Beratung haben.

Das VBS hat überdies den Verein Queer Officers Switzerland als militärische Gesellschaft anerkannt. Die Queer Officers unterstützen Angehörige der Armee, wenn diese Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit ihrer sexuellen Orientierung haben. Der Verein ergänzt damit das Angebot der Armee.

Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass mit diesen Beratungs- und Betreuungsangeboten ein wichtiger Mehrwert für die Angehörigen der Armee geleistet wird. Er ist bereit, die Anliegen des Postulates aufzunehmen, und anerkennt, dass der Umgang der Armee mit Homosexuellen und anderen Minderheiten ein relevantes Thema darstellt.

Ich weise allerdings darauf hin, dass die Aufarbeitung des Unrechts und damit die Erarbeitung des gewünschten Berichtes eine Herausforderung sein wird. Das liegt an den Daten, die uns dazu heute zur Verfügung stehen. Die Dauer der Aufbewahrung ist beschränkt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Daten über Armeeangehörige nicht länger als fünf Jahre nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht aufbewahrt. Die Daten sind zudem nicht vollständig. Im Bundesarchiv werden nur ausgewählte Dossiers archiviert. Entsprechend wird die Erarbeitung des gewünschten Berichtes voraussichtlich länger als zwei Jahre dauern.

Der Bundesrat ist trotzdem bereit, diesen Bericht zu verfassen, und beantragt Annahme des Postulates.

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