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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterstützt in Block 1 die Mehrheit Ihrer Kommission und lehnt die Minderheitsanträge ab. Bei Artikel 25g Absatz 5 lehnt der Bundesrat allerdings den Antrag Ihrer Kommission ab und hält an seinem Entwurf fest, weil er ihn besser findet. Ich werde das dann gleich noch begründen.

Die Entwicklung der Technik und der rechtlichen Rahmenbedingungen findet auf internationaler Ebene statt; ich habe das vorhin gesagt. Sie ist auch sehr dynamisch. Es ist wichtig, dass die Schweiz zeitgerecht auf diese internationalen Entwicklungen reagieren kann. Die vom Bundesrat vorgesehene Kompetenzdelegation - ich betone das noch einmal - ist keine Carte blanche, sondern setzt klare Rahmenbedingungen.

Ich äussere mich jetzt zum Minderheitsantrag Schlatter zu Artikel 25c Absatz 1bis. Dieser Antrag schränkt den Einsatzbereich der führerlosen Fahrzeuge aus unserer Sicht übermässig stark ein. In den nächsten zehn Jahren werden führerlose Fahrzeuge vor allem Shuttles sein. In der Schweiz gab es schon zahlreiche Versuche mit diesen führerlosen Shuttles. Diese Versuche waren nicht auf Nebenstrassen mit geringem Langsamverkehrsaufkommen beschränkt. Die Verkehrssicherheit wurde dabei nicht beeinträchtigt. Genau auf frequentierten Strecken bieten ja diese Fahrzeuge einen Mehrwert. Beschränkte man sich auf Strassen mit nur ganz wenigen Fussgängerinnen und Fussgängern, dann hätten diese Gefährte auch kaum einen Nutzen. Denn auf diesen Strecken hat es ja dann auch keine Passagiere.

Hätten wir diese Beschränkung auf Nebenstrassen mit geringem Langsamverkehrsaufkommen bereits bei den Versuchen gehabt, dann, das kann ich Ihnen sagen, wäre der "Matte-Schnägg" von Bernmobil - ich weiss nicht, ob Sie ihn kennen, Sie müssen sonst mal dorthin gehen - nie aus seinem Schneckenhaus herausgekommen. Das war genau auch das Versuchsumfeld dieses "Matte-Schnäggs", dass dort eben auch Personen, Fussgängerinnen und Fussgänger, Langsamverkehr sind. Es war eben gerade ein wichtiges Ziel des Versuchs, zu untersuchen, wie diese Busse bei den Fahrgästen und bei der Quartierbevölkerung angekommen sind.

Die kantonalen Behörden müssen detailliert prüfen und auch testen, ob ein führerloses Fahrzeug auf einer Strecke für alle Verkehrsteilnehmenden - ich betone: für alle Verkehrsteilnehmenden, also inklusive Fussgängerinnen und Fussgänger - sicher verkehren kann, bevor sie das Projekt überhaupt zulassen. Zudem muss ein Operator das führerlose Fahrzeug dauernd beaufsichtigen. Sie sehen: Wir haben ein Netz und einen doppelten Boden, die Verkehrssicherheit bleibt gewährleistet, und zwar für alle Verkehrsteilnehmenden.

Ich komme zum Minderheitsantrag Schlatter zu Artikel 25d, zum Verbot von Lieferrobotern. Es ist sicher so, dass sich der Fussverkehr und diese Fahrzeuge ins Gehege kommen, wenn es darum geht, wer welche Verkehrsflächen benützen soll. Auch dem Bundesrat ist es wichtig, dass Fussgängerinnen und Fussgänger nicht durch Lieferroboter behindert werden. Er wird die Zulassung dieser Fahrzeuge deshalb erst ermöglichen, wenn diese offene Frage geklärt ist. Eine Annahme des Antrages der Minderheit Schlatter, die die Lieferroboter einfach grundsätzlich verhindern will, wäre schade, da es dann nicht möglich wäre, solche Fragen anzuschauen. Die Chance, dass es in den nächsten zehn Jahren Bedarf für Lieferroboter und andere führerlose Fahrzeuge mit geringen Dimensionen und niedriger Geschwindigkeit geben wird, ist vorhanden. Wir sollten sie jetzt packen und die [PAGE 296] Grundlagen schaffen, um dieses Bedürfnis rasch regeln zu können. Ich bitte Sie deshalb, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Der Minderheitsantrag Wobmann wurde zurückgezogen.

Ich äussere mich jetzt noch zu Artikel 25g Absatz 5. Ich bitte Sie, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen und nicht den Antrag Ihrer Kommission. Es geht hier um die Datenübermittlung ans ASTRA. Daten, welche die Strassenverkehrsämter bei der periodischen Kontrolle der Fahrzeuge aus dem Fahrmodusspeicher auslesen, sollen ans ASTRA übermittelt werden; so lautet der Entwurf sinngemäss. Ihre Kommission hat diese Übermittlung nun vom Einverständnis der Halterin und des Halters abhängig gemacht, und diese Ergänzung bitte ich Sie abzulehnen.

Ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel dafür, warum das ASTRA genau diese Daten braucht, um seine Aufgaben für die Verkehrssicherheit wahrzunehmen. Automatisierte Fahrzeuge sind fahrende Computer. Die Überwachung des Fahrzeuges durch den Hersteller nach der Zulassung wird stark an Bedeutung gewinnen. Mittels Software-Updates können nämlich auch zentrale Eigenschaften des Fahrzeuges wie z.[NB]B. die Leistung verändert werden. Damit gewinnt auch die Überwachung durch die Behörde nach der Zulassung an Bedeutung.

Die anonymisierten Daten - ich sage es noch einmal: die anonymisierten Daten - des Fahrmodusspeichers zeigen, ob das Automatisierungssystem eines bestimmten Fahrzeugtyps z. B. übermässig häufig technische Störungen aufweist oder sich z. B. regelmässig schon kurz nach einer Übernahmeaufforderung an die Fahrzeugführerin in einen risikomindernden Zustand versetzt. Wenn das ASTRA über die Daten erfährt, dass es z. B. bei einem Fahrzeugtyp auffällig häufig technische Störungen gibt, dann kann das ASTRA der Sache nachgehen und z. B. den Fahrzeugtyp eines Herstellers genauer unter die Lupe nehmen. Daran haben Sie ja auch ein Interesse. Ohne die anonymisierten Daten hätte das ASTRA diese Hinweise auf Unregelmässigkeiten nicht und hätte auch keine Handhabe für Nachforschungen beim Hersteller.

Die Marktüberwachung würde also wesentlich erschwert und die Verkehrssicherheit damit gefährdet. Wenn Ihnen die Verkehrssicherheit viel wert ist, dann bitte ich Sie genau aus diesen Gründen, dem Bundesrat zu folgen.

Ich muss noch einmal darauf hinweisen: Die Übermittlung der Daten an das ASTRA erfolgt ja in anonymisierter Form. Es können also keine Rückschlüsse auf die Führerin oder auf das einzelne Fahrzeug oder auf dessen Halter gezogen werden. Es handelt sich um reine Sachdaten, an denen die Fahrzeughalterin keine berechtigten Interessen geltend machen kann. Der Datenschutz bleibt gewährleistet. Ich bitte Sie hier noch einmal, den Bundesrat zu unterstützen.

Noch zur Minderheit Trede bei Artikel 25h Absatz 3: Bei Versuchen muss die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet sein. Es müssen stets sämtliche Verkehrsteilnehmende in die Versuchsanlage mit einbezogen werden, die davon betroffen sind. Der Antrag der Minderheit Trede würde viele interessante Versuche in der Schweiz verunmöglichen oder ohne Mehrwert verkomplizieren oder verteuern. Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Nochmals zusammenfassend: Ich bitte Sie, bei allen Anträgen die Kommissionsmehrheit zu unterstützen, ausser bei Artikel 25g Absatz 5, wo ich Sie bitte, dem Bundesrat zu folgen.