Hurter Thomas · Nationalrat · 2022-03-09
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-09
Wortprotokoll
Ich spreche für die SVP-Fraktion und möchte eingangs vielleicht noch einmal erwähnen, um was es hier geht. Es geht hier um die Automatisierung; es geht aber auch um die Mobilität. Bei der Diskussion in der Kommission ging, wie ich mich erinnere, vergessen, dass Mobilität eigentlich nicht etwas grundsätzlich Schlechtes ist. Diese hat nämlich mit dem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum zu tun. Man mag in diesem Zusammenhang zwar die Automobilität immer schlecht hinstellen, doch man müsste vielleicht einmal schauen, was in den letzten zwanzig Jahren gegangen ist, wo doch die Emissionen pro Kilometer um 49 Prozent reduziert werden konnten.
Zurück zur Vorlage und zu den Bestimmungen bezüglich des automatisierten Fahrens: Wir sind schon etwas erstaunt über diese Minderheitsanträge. Diese führen nämlich zu einem eigentlichen Denk- und Technologieverbot. Aus genau drei Gründen befürworten wir automatisiertes Fahren: Es geht um die Verkehrssicherheit, die optimale Nutzung der Verkehrsinfrastruktur und den Umstand, auf diese Weise einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Doch ausgerechnet Sie, Frau Schlatter, wollen mit Ihren Anträgen diese Technologie einschränken. Wir müssen hier die Gesetzesberatung machen, damit diese Technologie auch vorangetrieben werden kann. Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 25c Absatz 1bis den Antrag der Minderheit Schlatter abzulehnen.
Dann gibt es noch einen Antrag der Minderheit Schlatter bezüglich dieser "Lieferroboter", wie Sie gesagt haben. Aber auch hier: Ich finde die Diskussion spannend. Sie wollen auf der Strasse zwar alles haben - Sie wollen Velos, jene für den Lastentransport, Trottinette -, alles soll auf die Strasse, es soll möglichst viel Mobilität, aber vor allem möglichst langsame Mobilität ermöglicht werden. Aber Sie sind nicht bereit, die Entwicklung der Technologie auch genau dort zuzulassen. Deshalb wollen Sie auch die Einschränkungen respektive ein Verbot für diese Fahrzeuge mit geringen Geschwindigkeiten und geringen Dimensionen.
Ich möchte hierzu - in Schaffhausen gibt es ein solches Fahrzeug - ein Beispiel bezüglich des autonomen Fahrens nennen, das auch in der Kommission vom ASTRA ausgeführt worden ist: Das autonome Fahren setzt voraus, dass vorgängig Strecken bestimmt worden sind und dass ein Operator das Ganze überwacht. Insofern ist es nicht nötig, das hier auch noch weiter einzuschränken. Man muss ja gerade - und das ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt bezüglich des automatisierten Fahrens - diese Möglichkeiten auch dort prüfen können, wo eben der Verkehr stattfindet.
Der Antrag der Minderheit Schlatter zu Artikel 25c Absatz 1bis ist insofern interessant, als er sagt, dass man diese Fahrzeuge nur auf Nationalstrassen und auf Nebenstrassen mit relativ wenig Verkehr einsetzen soll. Ich kann mich an die Information erinnern, dass der Verkehr auf den Nationalstrassen in den letzten Jahren um das x-Fache angestiegen ist. Und genau dort will die Minderheit diese Fahrzeuge einführen.
Zusammengefasst: Lehnen Sie die Minderheitsanträge Schlatter ab; sie führen zu einem Denkverbot, zu einem Technologieverbot.
Als Letztes komme ich noch zum Antrag der Minderheit Trede: Sie möchte ja jetzt, dass all diese Versuche noch einmal durch Forschung begleitet werden; zusätzlich sind die Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die nicht motorisiert sind, zu untersuchen. Auch das wurde in der Kommission ausgeführt: Diese Versuche werden alle dokumentiert, und die entsprechenden Verkehrsteilnehmer, die betroffen sind, sind eingebunden. Wenn die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer betroffen sind, werden auch diese bei den Versuchen einbezogen. Insofern ist [PAGE 294] also dieser Antrag nicht zweckführend. Er führt einfach dazu, dass es noch weitere Abklärungen gibt und eigentlich Mehrkosten verursacht werden.
Zusammengefasst bitte ich Sie seitens der SVP-Fraktion, all diese Minderheitsanträge abzulehnen, um damit eben kein Technologieverbot und kein Denkverbot in diesem Gesetz zu haben.