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Töngi Michael · Nationalrat · 2022-03-09

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2022-03-09

Wortprotokoll

Als ich beim Eintreten zugehört habe, habe ich bei dieser Frage nicht so recht gewusst, ob alle über den gleichen Artikel sprechen. Man hat gesagt: Nicht jeder, der etwas zu schnell fährt, ist ein Raser; man kann auch zufällig einmal zu schnell fahren, das kann alles einmal passieren. Aber wir müssen uns bewusst sein, was der Raserartikel ist und wann er zur Anwendung kommt. Man kann sagen: Glücklicherweise kommt er recht selten zur Anwendung, denn er bestraft massivste Geschwindigkeitsübertretungen. Damit dieser Artikel zur Anwendung kommt, muss jemand innerorts 100 Stundenkilometer fahren, auf einer Kantonsstrasse muss er mit 140 fahren und auf der Autobahn sogar mit 200. Ich glaube, das macht kaum jemand so nebenbei, weil er oder sie ein Schild übersehen oder irgendwie den Fuss nicht vom Gaspedal genommen hat. Die Geschwindigkeiten, die im Raserartikel definiert sind, sind so gewählt, dass jeweils auch die höhere Kategorie überschritten werden muss und damit eine absolut massive Übertretung passiert. Das heisst, wer mit 140 über eine Landstrasse brettert, wäre auch auf der Autobahn viel zu schnell unterwegs.

Es gibt aber auch noch ein anderes Argument als das Sicherheitsargument, hier besonders vorsichtig zu sein. Der Raserartikel war in einem gewissen Sinne ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schutz vor Rasern". Diese Initiative wurde zurückgezogen, weil eben das Parlament die Hauptanliegen der Initiative übernommen hat. Selbstverständlich ist das Parlament immer frei, wieder neu zu legiferieren. Aber wenn Inhalte, und zwar Kerninhalte, eines indirekten Gegenvorschlags nicht länger halten, dann müssen sich in Zukunft Initiantinnen und Initianten sehr genau überlegen, ob sie ihre Initiativen noch zurückziehen, wenn sie nicht darauf bestehen können, dass auch der indirekte Gegenvorschlag Bestand hat.

Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat wollen bei Artikel 90 Absatz 3 die Mindeststrafe aufheben. Auch diese Mindeststrafe war ein Bestandteil der Initiative. In der bisherigen Debatte haben wir mehrmals gehört, dass es zu Härtefällen kommen kann. Der Raserartikel kommt aber nur zur Anwendung, wenn ein Vorsatz vorliegt. Fehlt dieser, so kommen die Rasermassnahmen nicht automatisch zur Anwendung. Wir haben auch gehört, dass der Ermessensspielraum fehle. Wir haben heute im Gesetz schon einen grossen Ermessensspielraum von ein bis vier Jahren. Man kann die Strafe in diesem Strafrahmen auch bedingt aussprechen, und es ist überhaupt nicht so, dass die Richterin oder der Richter keinen Ermessensspielraum hat. Die Frage, die wir hier politisch beantworten müssen, ist vielmehr, in welchem Bereich dieser Ermessensspielraum sein soll.

Wenn Sie unserer Minderheit nicht folgen wollen, dann möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass wir am letzten Montag einen Brief vom Schweizerischen Fahrlehrerverband bekommen haben. Dort steht drin: "Die schweizerischen Fahrlehrerorganisationen möchten Sie deshalb auffordern, von dieser Abschwächung der Via-sicura-Massnahmen, die präventiv wirken und so schwere Unfälle und Opfer zu verhindern helfen, abzusehen. Die Anpassungen sind ein falsches Signal an Täter von Raserdelikten."

Es ist richtig, in den letzten Jahren haben die Unfälle abgenommen, die Sicherheit hat zugenommen. Es gibt aber auf der Strasse immer noch viele Unfälle mit Todesopfern und Verletzten. Es ist vollkommen falsch, wenn wir Via sicura mit den Massnahmen, die jetzt vorgesehen sind, abschwächen.

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