Schlatter Marionna · Nationalrat · 2022-03-09
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-03-09
Wortprotokoll
Meine Minderheit in diesem Block betrifft Artikel 43 Absatz 2bis betreffend die Zulässigkeit von auf dem Trottoir parkierten Motorrädern.
Ich möchte gerne zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsidentin von Fussverkehr Schweiz, dem Fachverband und der Interessenvertretung der Menschen zu Fuss. Jeder Meter, den Menschen zu Fuss zurücklegen, generiert einen öffentlichen Wert und einen sozialen und volkswirtschaftlichen Nutzen. Alleine der Gesundheitsnutzen durch Zufussgehen lag 2017 bei 907 Millionen Franken. Die Qualität der Fusswege hat einen direkten Einfluss darauf, ob die Wege zu Fuss zurückgelegt werden oder nicht. Wir tun [PAGE 307] gut daran, das in der Legiferierung genügend zu berücksichtigen.
Die Kommissionsmehrheit macht aber das Gegenteil. In Artikel 43 Absatz 2bis beantragt sie, die Parkierung von motorisierten Zweirädern auf dem Trottoir zu erlauben. Dies steht im kompletten Widerspruch zur Politik des Bundesrates, welcher aus den einführend genannten Gründen einen verstärkten Schutz der Gehflächen vorsieht.
Nach Verkehrsregelnverordnung dürfen heute nur Velos und die den Velos gleichgestellten Fahrzeuge wie E-Bikes und E-Trottinette auf dem Trottoir parkiert werden. Die Öffnung des Trottoirs für den motorisierten Verkehr wäre ein kompletter Paradigmenwechsel. Motorräder, die willkürlich auf dem Trottoir parkiert werden können, schaffen aber Probleme, beispielsweise bei der Sicherheit. So kann ein Motorrad nur fahrend auf ein Trottoir gebracht werden, was ein Unfallrisiko ist. Zudem können schwere Motorräder nicht umplatziert werden, wenn in einem Notfall eine Blaulichtorganisation auf einen Zugang angewiesen ist. Motorräder verdecken die Sicht auf die Fussgängerinnen und Fussgänger, wenn sie neben Fussgängerstreifen parkiert werden.
Die von der Kommissionsmehrheit beantragte Regulierung hat formelle Probleme. So ist beispielsweise die Ebene eine falsche. Heute wird die Parkierungsfrage in der Verordnung geregelt. Wird die Motorradparkierung nun auf Gesetzesstufe gehoben, wird eine formelle Einschränkung der Regelung auf Verordnungsstufe problematisch. Sie wäre aber nötig, denn es kann ja sein, dass Motorräder beispielsweise bei Ein- und Ausfahrten von Privatliegenschaften parkiert werden.
Es wird vorgeschlagen, dass die Trottoirbreite, die für den Fussverkehr frei bleiben soll, 1,5 Meter betragen soll. Nun ist es aber so, dass in allen Richtlinien, Standards und Normen, beispielsweise in der VSS-Norm und im ASTRA-Handbuch, ein Standardmass von 2,5 Metern angegeben wird. Denn 1,5 Meter reicht für die Menschen zu Fuss einfach nicht, nicht für das Kreuzen mit einem zwölfjährigen Kind auf dem Velo, nicht für das Kreuzen von zwei Kinderwagen, nicht für das Wenden mit einem Rollstuhl, nicht für die maschinelle Reinigung und Schneeräumung. Und was bedeutet diese Regelung denn bei einem breiten Trottoir von beispielsweise 8 Metern wie vor dem Bundeshaus, wie an stark begangenen Orten? Dürfen dann 6,5 Meter als Parkplatz benutzt werden? All diese Fragen bleiben offen.
Der Antrag auf Öffnung der Trottoirs wurde in der Kommission eingebracht. Er ist eine wesentliche Änderung, ein Paradigmenwechsel. Der Antrag wurde ohne vorgängige Vernehmlassung eingebracht, ohne beispielsweise die Meinung der Polizei zu diesem Artikel einzuholen.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, da der Antrag der Kommissionsmehrheit wirklich nicht zu Ende gedacht ist. Sie können meine Minderheit getrost unterstützen, auch wenn Sie Sympathien für den Mehrheitsantrag haben, die formellen Probleme Sie aber stutzig machen. Mit der parlamentarischen Initiative Lüscher 21.506 ist das Anliegen bereits im parlamentarischen Prozess und wird so oder so diskutiert werden. Sofern es die Mehrheit des Parlamentes wünscht - was ich natürlich nicht hoffe -, wird das Anliegen auch in einer korrekten und umsetzbaren Form stufengerecht in das Gesetz gegossen.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.