Cassis Ignazio · Bundesrat · 2022-03-10
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2022-03-10
Wortprotokoll
Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gaststaat für internationale Organisationen. Durch ihre Gaststaatpolitik sorgt die Schweiz dafür, dass diese Organisationen optimale Bedingungen für ihre Niederlassung und ihre Arbeit vorfinden. Die Gaststaatpolitik ist ein wichtiger Bestandteil unserer Aussenpolitik. Sie trägt dazu bei, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu steigern.
Das Gaststaatgesetz ist ein Instrument der Gaststaatpolitik. Es regelt die Gewährung von Vorrechten, Immunitäten sowie von finanziellen Beiträgen an internationale Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Das Gesetz legt einen klaren Rahmen fest, der es dem Bundesrat ermöglicht, eine kohärente, transparente und auf die Interessen der Schweiz ausgerichtete Gaststaatpolitik zu betreiben. Es ermöglicht auch, den Bedürfnissen der internationalen Organisationen gerecht zu werden. Das ist auch der Grund, warum die internationalen Organisationen gerne in der Schweiz sind.
Die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes betrifft lediglich eine Bestimmung, welche es dem Bundesrat ermöglicht, ein Privileg gezielt und restriktiv zu gewähren. Ziel der Änderung ist es, den geänderten Bedürfnissen des IKRK Rechnung zu tragen.
Ces dernières années en effet, le Comité international de la Croix-Rouge (CICR) a connu des évolutions importantes dans la gestion de ses ressources humaines. Les collaborateurs qui étaient à l'époque peu nombreux et principalement suisses sont désormais beaucoup plus nombreux et de différentes nationalités. Par ailleurs, ils sont régulièrement transférés entre les opérations sur le terrain et le siège à Genève. En raison de ces évolutions, le régime de sécurité sociale prévu en 1993 dans l'accord de siège n'est plus adéquat aujourd'hui. En effet, il amenait les collaborateurs de nationalité étrangère à subir de nombreux changements de régime d'assurance sociale au cours de leur carrière au sein du[NB]CICR.
Das Sitzabkommen wurde daher geändert und sieht nun folgende Regelung vor: Die Mitarbeitenden des IKRK bleiben während ihrer gesamten Anstellungsdauer im gleichen Sozialversicherungssystem versichert. Mitarbeitende, die vor ihrer Anstellung beim IKRK dem Schweizer System angeschlossen waren, bleiben dort. Alle anderen Mitarbeitenden unterliegen dem internen Vorsorgesystem des IKRK.
Das Sitzabkommen sieht zudem vor, dass das IKRK alle seine Mitarbeitenden bei der Pensionskasse des IKRK versichert. Diese Pensionskasse untersteht als Vorsorgeeinrichtung dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, kurz BVG. Dieses Gesetz sieht vor, dass nur Personen, die AHV-versichert sind, einer BVG-Vorsorgeeinrichtung angeschlossen werden können. Die Unterstellung sämtlicher Mitarbeitender des IKRK unter die IKRK-Pensionskasse stellt eine Abweichung vom BVG dar. Das ist der Grund, warum wir das korrigieren müssen.
Der vorliegende Entwurf schafft die notwendige Rechtsgrundlage, damit der Bundesrat dem IKRK das Vorrecht einräumen kann, von der schweizerischen Gesetzgebung abzuweichen. Der Entwurf sieht die Einführung eines separaten Absatzes in Artikel 3 des Gaststaatgesetzes vor, der sich nur auf die spezielle Situation des IKRK bezieht. Er ermöglicht es dem Bundesrat, dem IKRK das Privileg einzuräumen, Angestellte, die nicht bei der AHV versichert sind, der schweizerischen Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen. Das Vernehmlassungsverfahren hat die Unterstützung des Änderungsentwurfes einstimmig bestätigt, alle konsultierten Stellen haben die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse des IKRK begrüsst.
Le CICR est un partenaire très important de la Confédération qui doit pouvoir bénéficier de conditions favorables à l'exécution de son mandat international. La modification proposée se justifie par le système unique du CICR en matière d'assurances sociales et, évidemment, son lien historique avec notre pays, la Suisse.
Au vu de ces éléments, le Conseil fédéral vous invite à adopter le projet de modification de la loi sur l'Etat hôte.