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Fischer Roland · Nationalrat · 2022-03-10

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-03-10

Wortprotokoll

Es ist wohl allen in diesem Saal bewusst, dass die Frist in dieser Motion, sagen wir es einmal so, etwas entrückt ist. Wir sind im Jahr 2022. Wie wir alle wissen, hat der Bundesrat die Gespräche mit der EU über Klarstellungen zu einzelnen Punkten des ausgehandelten institutionellen Rahmenabkommens im Sommer 2021 leider vorschnell abgebrochen. Diesen Verhandlungsabbruch bedauern wir nach wie vor sehr.

Wir sind auch heute noch überzeugt, dass der ausgehandelte Vertrag eine sehr gute Lösung für die Schweiz gewesen wäre. Ausserdem hat das Parlament durch den einseitigen Verhandlungsabbruch bis heute keine Gelegenheit erhalten, über das Abkommen und somit über die darin enthaltenen institutionellen Lösungen zu befinden. Das ist demokratiepolitisch äusserst fragwürdig. Der Bundesrat sollte ein Abkommen dieser Tragweite demokratisch legitimieren lassen und nicht einfach, gestützt auf die Haltung einiger von ihm konsultierter Interessengruppen, versenken, und das gegen die Empfehlungen der zuständigen Kommissionen und der Kantone.

Die institutionellen Fragen, welche mit dem Rahmenabkommen hätten gelöst werden können, sind jedoch nicht vom Tisch. Weiterhin brauchen wir für die bilateralen Marktintegrationsabkommen Lösungen zur dynamischen Anpassung an das EU-Binnenmarktrecht, zur Streitbeilegung und zur Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktrechts. Ansonsten können die betroffenen bilateralen Abkommen nicht mehr aktualisiert werden und können keine neuen Verträge mehr abgeschlossen werden.

Der Abbruch der Gespräche durch den Bundesrat im Sommer 2021 erfolgte ohne alternative Lösung. Der bilaterale Weg droht deshalb immer mehr in einer Sackgasse zu enden. Zwar hat der Bundesrat kürzlich Vorschläge für das weitere Vorgehen präsentiert. Der Bundesrat hat jedoch vorschnell eine horizontale Lösung für die institutionellen Fragen und somit ein institutionelles Rahmenabkommen 2.0 ausgeschlossen. Das war ein grosser Fehler. Es ist äusserst fraglich, ob der vertikale Ansatz bei der EU auf Gegenliebe stossen wird. Beim vertikalen Ansatz werden die institutionellen Fragen in den einzelnen Abkommen geregelt, und somit entstehen bei den einzelnen Abkommen gegebenenfalls auch unterschiedliche Lösungen. Bekanntlich sind für die EU einheitliche Regeln im Binnenmarkt zentral. Damit der bilaterale Weg tatsächlich deblockiert werden kann, muss dem Rechnung getragen werden. Ausnahmen werden kaum toleriert werden.

Meine Motion ist deshalb heute in dem Sinne zu interpretieren, dass der Bundesrat aufgefordert wird, auch eine horizontale Lösung für die institutionellen Fragen, also auch ein institutionelles Rahmenabkommen 2.0 anzustreben und nicht von vornherein eine solche Lösung auszuschliessen. Zudem soll der Bundesrat aufgefordert werden, das Verhandlungsergebnis dann dem Parlament vorzulegen und es nicht wieder eigenmächtig zu versenken.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.