Cassis Ignazio · Bundesrat · 2022-03-10
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2022-03-10
Wortprotokoll
Wenn ich Ihnen richtig zugehört habe, Herr Nationalrat Reimann, wollen Sie Nägel mit Köpfen machen. Damit gelangen Sie aber schlichtweg an den falschen Adressaten. Sie verlangen vom Bundesrat, dass er etwas tue, woran das Parlament seit anderthalb Jahren arbeitet. Der Bundesrat kann die Arbeit im Parlament nicht beschleunigen, nur das Parlament kann das tun, so es denn will.
Die Frage von Frau Nationalrätin Schneider-Schneiter ist jedoch legitim. Wenn die Motion angenommen wird, werden wir sagen: Wir haben unsere Arbeit bereits erledigt. Wie viel Zeit sich das Parlament für diese Frage nehmen will, entscheiden Sie wegen der Unabhängigkeit der staatlichen Organe selber. Hier mischt sich der Bundesrat natürlich nicht ein.
Erlauben Sie mir aber dennoch ein paar Bemerkungen zu diesem Thema. Überlegen Sie sich einmal, was eine Genehmigung von Soft Law durch das Parlament bedeuten würde. Aus Sicht des Bundesrates hätte das verschiedene kontraproduktive Auswirkungen:
1.[NB]Die Genehmigung von Soft Law durch die Bundesversammlung würde die Verbindlichkeit von Soft Law deutlich erhöhen, und das wiederum widerspräche der Natur und dem Zweck dieses Instrumentes. Dann sollte man doch eher völkerrechtliche Verträge abschliessen; diese wären verbindlich und würden Völkerrecht darstellen. Die Schweiz würde sich also viel stärker an Soft Law binden als andere Staaten, daraus ergäben sich Asymmetrien in den zwischenstaatlichen Relationen.
2.[NB]Die Einführung dieser Regelung bedürfte einer Verfassungsänderung, da Soft Law nicht unter den Begriff der völkerrechtlichen Verträge fällt, die vom Parlament genehmigt werden müssen. Somit befänden wir uns in einer Verfassungsdiskussion, noch bevor das Parlament überhaupt eine Analyse und Auslegung der Situation gemacht hätte.
3.[NB]Mit einer solchen Position stünden wir in der Welt ziemlich allein da. Das würde unsere Position natürlich auch nicht gerade vereinfachen.
Aus diesen materiellen Gründen sowie aus den formellen Gründen, die bereits erwähnt worden sind, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.