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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-12-02

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-02

Wortprotokoll

Eine kurze Bemerkung zu den Differenzen bei der so genannten Richterverordnung: Die Differenz in dieser Vorlage besteht darin, dass der Nationalrat den 5. Abschnitt, das heisst die Artikel 10 bis 13, gestrichen hat. Im Nationalrat wurde darauf hingewiesen, dass die minutiöse Regelung betreffend Arbeitszeit und Feiertage übertrieben sei. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich auch daran gestört, dass eine Ungleichbehandlung im Vergleich mit den übrigen Bundesangestellten vorliege.

Wie Sie der Fahne entnehmen können, beantragen wir Ihnen, wenn auch abgeändert, zum Teil an unseren Beschlüssen festzuhalten. Es erscheint uns richtig, im Grundsatz zu sagen, welche Stundenzahl ein volles Pensum ausmacht. Das ist der abgespeckte, von uns nun vorgeschlagene Artikel 10.

Bei Artikel 11 schliessen wir uns dem Beschluss des Nationalrates auf Streichung an, nicht so aber bei Artikel 12. Die Kommission ist der Meinung, dass der Ferienanspruch in Anlehnung an die Personalverordnung des Bundesgerichtes [PAGE 1070] hier ebenfalls explizit zu regeln sei. Dasselbe gilt auch für die Urlaubsregelung in Artikel 13.

So weit die Bemerkungen zu den Differenzen im 5. Abschnitt.

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