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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-12-02

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-02

Wortprotokoll

Zu Ziffer Ibis, die der Nationalrat eingefügt hat: Hier geht es nur darum, wie die endgültige Fassung vom Geschäftsverkehrsgesetz in das neue Parlamentsgesetz transferiert werden muss. Das ist materiell kein neuer Entscheid, sondern betrifft einen formellen Aspekt. Was dann materiell ins Parlamentsgesetz kommt, ist das, was wir jetzt aufgrund des Minderheitsantrages Stadler verabschiedet haben.

Aber ich habe noch eine Bitte zuhanden der Redaktionskommission anzufügen. Jetzt ist vorgesehen, dass das neue Parlamentsgesetz in Artikel 40a zu ergänzen sei. Dazu muss ich Ihnen sagen: Bei der Einfügung der Revision des GVG in das neue Parlamentsgesetz muss man in systematischer Hinsicht darauf achten, dass diese Bestimmungen nicht ins 3., sondern ins 4. Kapitel einzuordnen sind. In diesem Sinne ist die Redaktionskommission im Hinblick auf die Arbeit am neuen Parlamentsgesetz gebeten, die Anpassungen der Bestimmungen an die beschlossene Revision des GVG im Sinne dieses meines Hinweises vorzunehmen. Das habe ich nur gesagt, damit das nicht untergeht.

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