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Widmer Céline · Nationalrat · 2022-03-14

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-14

Wortprotokoll

Heute vor genau zwei Jahren, am Montag der dritten Frühjahrssessionswoche, blieb das Parlament zuhause. Es war der Tag, als der Lockdown begann. Die Schulen und Läden wurden an diesem Tag geschlossen. Private und öffentliche Versammlungen wurden verboten. Genau in dieser absoluten ausserordentlichen Krisensituation hat sich das Parlament selbst in Quarantäne geschickt. Für viele von uns mochte das damals im Moment richtig erscheinen. Wir waren mit der eigenen privaten und beruflichen Situation gefordert, ja manchmal vielleicht sogar überfordert. Rückblickend müssen wir aber sagen und uns eingestehen, dass das Parlament als oberste politische Gewalt im Land am Anfang dieser Krisenzeit nicht mehr handlungsfähig war.

Die Anhörungen und Beratungen der SPK-N haben gezeigt, was für die SP von Beginn weg klar war: Die Schuld für die Handlungsunfähigkeit des Parlamentes lag nicht etwa beim Bundesrat oder den fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Es waren der fehlende politische Wille, die fehlenden Ressourcen und vielleicht auch das fehlende Bewusstsein, dass es unsere Verantwortung gewesen wäre, gerade in dieser Krisenzeit unsere parlamentarische Arbeit nicht ganz auszusetzen.

Höchst problematisch war, dass das Parlament die Frühjahrssession abbrach, ohne eine Perspektive für das weitere Vorgehen zu haben, und dass das Tagungsrecht von Kommissionen massiv eingeschränkt wurde. Die SP hat sich von Beginn weg vergeblich dagegen gewehrt. Schliesslich war es der Bundesrat, der das Parlament darum bitten musste, die Arbeit wieder aufzunehmen.

Der einstimmig verabschiedete Bericht der SPK-N zeigt es deutlich: Die gesetzlichen Grundlagen für die Mitverantwortung des Parlamentes in Krisenzeiten bestehen im Grundsatz bereits heute. Die Diktaturvorwürfe der SVP entbehren jeglicher Grundlage. Die Partei, die im Frühling 2020 alles daransetzte, dass das Parlament nicht schnell wieder zusammenkommt, hat mit ihren haltlosen Diktaturvorwürfen unsere demokratischen Institutionen frontal angegriffen und damit das Vertrauen in das politische System geschwächt.

Die Bundesversammlung hat schon heute ein ausreichendes rechtliches Instrumentarium, welches sie auch zur Krisenbewältigung einsetzen kann. Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört: Die Bundesversammlung kann missliebige Notverordnungen des Bundesrates ausser Kraft setzen, indem sie selbst Notverordnungen oder dringliche Bundesgesetze erlässt. Nur ein Beispiel: Das Parlament hätte die Fünferregel, also das Verbot der Versammlung von mehr als fünf Personen, aufheben können, wenn es das gewollt hätte. Die Analyse der SPK hat aber auch gezeigt, dass es gewisse gesetzliche Vorgaben gibt, die heute die Arbeit des Parlamentes in der Krise erschweren.

Die Vorlage, die wir heute beraten, korrigiert einige dieser Schwachstellen. Bedeutend ist sicher, dass eine ausserordentliche Session in Zukunft unverzüglich einberufen werden kann und dass wir die gesetzliche Grundlage schaffen, damit das Parlament in einer Krisensituation auch online tagen könnte. Es gab Stimmen, die sagten, ein virtuelles Parlament widerspreche der Bundesverfassung. Doch diese hält klar fest, dass die Bundesversammlung unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund ausübt. Auch wenn man überzeugt ist, dass ein virtueller Ratsbetrieb nicht gleichwertig ist wie ein physischer, so ist doch klar, dass es immer noch besser ist, wenn das Parlament im Krisenfall online tagt, als wenn es gar nicht tagt.

Weil die Handlungsfähigkeit des Parlamentes in grossem Masse von jener der parlamentarischen Kommissionen [PAGE 390] abhängt, enthält die Vorlage auch Erleichterungen zum Zusammentreten von Kommissionen und stärkt parlamentarische Mitwirkungsrechte in Krisensituationen. Zudem wird die Nutzung von parlamentarischen Instrumenten flexibilisiert und beschleunigt. Wie erwähnt, es gibt schon heute die rechtliche Grundlage für parlamentarische Notrechtsverordnungen, die jene des Bundesrates übersteuern würden. Doch die Sachbereichskommissionen wären im Frühjahr 2020 schlicht nicht in der Lage gewesen, eine solche auszuarbeiten, weil zu wenig wissenschaftliches Personal vorhanden war.

Der Bericht der Staatspolitischen Kommission hält zu Recht fest, dass das Parlament seine vielfältigen Rechte auch im Normalbetrieb nur beschränkt wahrnehmen kann, und zwar wegen der bescheidenen Ressourcen. Umso problematischer ist das in Krisenzeiten, in denen es sehr hektisch ist. Dieses grundlegende Problem löst die Vorlage nicht, aber die Einführung einer Verwaltungskommission ist sicher ein wichtiger Schritt. Diese Verwaltungskommission hat nämlich explizit den Auftrag, für die nötigen Ressourcen und Infrastrukturen der Bundesversammlung und ihrer Organe zu sorgen.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.