Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-12-02
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Wenn man Vergleiche zwischen den kantonalen Lösungen anstellt, Kollege Schweiger, stellen wir fest, dass Justizkommission von den Aufgaben her nicht gleich Justizkommission ist. Wenn wir die Gerichtskommission des Bundes mit den verschiedenen Ausgestaltungen der Justizkommissionen in den Kantonen vergleichen, ist es eher ein Vergleich zwischen einer Birne und einem Fruchtsalat.
Ich möchte dies kurz darlegen: In sechs Kantonen - Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Freiburg, Schaffhausen, Solothurn - übt eine Justizkommission die Oberaufsicht über die Gerichte aus und bereitet gleichzeitig die Richterwahlen vor. Im Kanton St. Gallen befasst sich die so genannte Rechtspflegekommission lediglich mit den Vorschlägen der Fraktionen. Gleich verhält es sich mit der Justizkommission im Kanton Wallis. Dabei ist zu beachten, dass in den meisten Fällen das Parlament nur die oberen Gerichte wählt und die unteren Gerichte direkt vom Volk gewählt werden. Die Zahl der vom Parlament zu wählenden Richter ist auf Kantonsstufe weit geringer als die 120 bis 180 Richter auf Bundesstufe. In fünf Kantonen - Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden und auch in Ihrem Kanton Zug, Kollege Schweiger - werden alle Richter in Volkswahlen gewählt. Entsprechend gibt es keine wahlvorbereitenden Kommissionen. Die entsprechenden Rechtspflege- bzw. Justizkommissionen üben in diesen Kantonen keine wahlvorbereitenden Funktionen aus. In den übrigen Kantonen werden die Wahlen in der Regel durch die Fraktionen vorbereitet.
Wir sehen somit, dass wir in den Kantonen eine sehr unterschiedliche Ausgestaltung der Justizkommissionen, Rechtspflegekommissionen usw. haben und dass wir dies deshalb schon ein wenig differenziert betrachten müssen.