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Rieder Beat · Ständerat · 2022-03-14

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-14

Wortprotokoll

Ich weiss natürlich, dass diese Motion im Nationalrat abgetischt wurde. Ich habe wahrscheinlich nicht genügend Argumente, um Sie, Herr Bundespräsident, davon zu überzeugen, diese Kandidatur zurückzuziehen. Ich fühle mich immer in den Gerichtssaal versetzt, wo ich weiss, dass das Urteil bereits geschrieben ist und meine Argumente nicht gehört werden. Trotzdem argumentiere ich für diese Motion - vorerst anekdotisch: Wir sollten eigentlich auf die Standesvertreter jener Kantone hören, die einen grossen Erfahrungsschatz im Söldnerwesen haben, die genau wussten, wann international dicke Luft herrschte und wie sich die Heere zu verhalten hatten. Leider haben wir das nicht immer gemacht. Aber lassen wir diese Anekdote beiseite und kommen wir zum juristischen Teil meiner Argumentation.

Ob wir eine für die Schweiz internationale Verpflichtung eingehen wollen - der Beitritt zum Sicherheitsrat ist eine solche Verpflichtung -, ist meiner Meinung nach immer nur aus einer einzigen Optik zu beurteilen: Liegt dieser Entscheid im Interesse und Wohl des Landes, oder widerspricht er den Interessen unseres Landes? Dabei sollten wir uns in dieser Beurteilung durch nichts einschränken lassen, sondern jeweils aufgrund der geopolitischen Situation und aufgrund der aktuellen Analyse betreffend die allfälligen Auswirkungen entscheiden.

Selbstverständlich schreckt uns prima vista der lange Prozess zwischen der Kandidatur 2011 und der kurz bevorstehenden Wahl in diesem Jahr von einer erneuten Überprüfung dieses aussenpolitischen Entscheides ab. Trotzdem, ein Grundsatz der schweizerischen Politik war: Aussenpolitik und Sicherheitspolitik dienen in erster Linie und in absoluter Priorität den eigenen Interessen unseres Landes, alles andere ist sekundär. Der letzte grosse aussenpolitische Entscheid, nämlich der Abbruch der Verhandlungen mit der EU zum Rahmenvertrag fand nach jahrelangen Verhandlungen, Beratungen und Meinungsbildungen statt und war meines Erachtens im Interesse unseres Landes. Auch dort musste der Bundesrat sehr spät, aber rechtzeitig das Interesse, das Wohl des Landes gegen einen schlecht ausgehandelten Vertrag mit all seinen mutmasslichen Konsequenzen abwägen, und er hat die Notbremse gezogen.

Beim Sicherheitsrat, welchem die Schweiz nun beitreten will, ist es nicht anders. Das Geschäft ist alt und wurde bereits mehrfach in den Kommissionen und im Parlament konsultativ beraten. Auch bei diesem Entscheid ist wohl das Interesse des Landes mit dem Mehrgewinn eines Beitritts zum Sicherheitsrat abzuwägen, und auch hier ist eine Prognose von jedem Einzelnen von uns, vom Bundesrat und vom Bundespräsidenten zu machen, und wir werden erst - wie beim institutionellen Rahmenabkommen - ex post wissen, ob der Entscheid richtig oder falsch war.

Für mich haben wir bei der seinerzeitigen Kommissionsberatung eigentlich alles richtig gemacht. Ich bin auch Mitglied der APK. Wir haben uns detailliert überlegt, welche Entscheide in der Phase, in welcher die Schweiz Mitglied des Sicherheitsrates wird, auf die Schweiz zukommen könnten. Insbesondere haben wir uns mit der Frage beschäftigt, ob wir es denn auch mit unseren demokratischen Prozessen verarbeiten könnten, insbesondere dann, wenn der Sicherheitsrat militärische Interventionen autorisieren müsste. In den entsprechenden Unterlagen unserer Kommission finden sich hierzu, im Zusatzbericht vom Januar 2021 mit dem Titel "Autorisierung militärischer Interventionen durch den UNO-Sicherheitsrat", folgende Darlegungen. Es gab in der Geschichte des UNO-Sicherheitsrates nur drei Fälle, in denen er über Krieg oder Frieden entschied: den Korea-Krieg 1950 bis 1953, den Golfkrieg 1990/91 und den Libyen-Konflikt 2011. In diesen Fällen entschied der Sicherheitsrat über Krieg oder Frieden, über die Autorisierung militärischer Interventionen. Es geht nicht mehr um gute Dienste oder ums Mitreden bei der[NB]Beilegung[NB]eines[NB]Konfliktes, es geht um den Einsatz von Gewalt.

Im Rahmen der im Jahr 2021 herrschenden geopolitischen Verhältnisse war es zumindest für mich persönlich undenkbar, dass wir in Europa mit einem aggressiven, durch nichts entschuldbaren Angriffskrieg einer Atomstreitmacht auf ein benachbartes unabhängiges Land in Osteuropa rechnen mussten. Das ist Geschichte. Heute ist Tatsache, dass wir uns zu vergegenwärtigen haben, dass sich der UNO-Sicherheitsrat in den nächsten zwei Jahren insbesondere mehrfach mit dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine beschäftigen und Entscheide treffen wird. Es wird Resolutionen geben, und die Schweiz wird Position beziehen müssen. Eine Enthaltung ist auch eine Position; wir wissen es alle.

Bei der Beurteilung dieser Motion ist daher mitzuberücksichtigen, wie das Neutralitätsrecht und die Neutralitätspolitik der Schweiz durch einen Beitritt zum Sicherheitsrat Schaden nehmen könnten und ob die Schweiz innenpolitisch die notwendigen Mechanismen besitzt, um allfällige Entscheide der Schweiz im Sicherheitsrat auch zu verarbeiten und zu bewältigen. Bei beiden Fragen komme ich zu einer klaren negativen Beurteilung.

Unser Neutralitätsrecht und unsere Neutralitätspolitik bedürfen angesichts der gegenwärtigen Situation einer vollständigen Überarbeitung und Neuausrichtung. Insbesondere ist die Frage zu klären, wie wir den Kerninhalt der Neutralität in der Schweiz definieren, ob z. B. auch Wirtschaftssanktionen in grossem Ausmass, wie wir sie heute mitzutragen beschlossen haben - auch ich war dafür -, mit unserer Neutralitätspolitik und unserem Neutralitätsrecht zu vereinbaren sind. Auch Wirtschaftssanktionen können in einen Wirtschaftskrieg ausarten. Falls wir solche Sanktionen mittragen wollen und sollen, ist ihr Umfang vorgängig durch Bundesrat und Parlament zu definieren, damit wir die entsprechenden Grundlagen für die Entscheide des Bundesrates im Sicherheitsrat schaffen. Aus meiner Sicht sind diese Grundlagen nicht geschaffen, aber solche Entscheide stehen im Sicherheitsrat allenfalls an. [PAGE 145]

Des Weiteren ist evident, dass unser Milizsystem nicht in der Lage ist, mit angemessener Geschwindigkeit auf Entscheidungen zu reagieren, wie sie im Sicherheitsrat anstehen. Im Krisenfall ist eine Konsultation des Parlamentes durch den Bundesrat illusorisch. Wir wissen, dass es im Extremfall gemäss Artikel 39 und insbesondere gemäss Artikel 42 der UNO-Charta zu Sanktionen kommen kann, die durch den Sicherheitsrat entschieden werden. Für diese Fälle muss die Schweiz als Land die entsprechenden Leitlinien vorgängig innenpolitisch entschieden haben. Andernfalls werden wir durch Entscheide der Schweiz im Sicherheitsrat innen- und aussenpolitisch gebunden, ohne dass wir in der Lage wären, unter Einbezug von Parlament und Volk zum Teil gravierendste Entscheide abzusegnen. Innenpolitische Konflikte wären vorprogrammiert.

Nehmen wir z. B. den Fall Libyen im Jahr 2011: Hier wurde, zwischen dem ersten Vorlegen des Resolutionsentwurfes bis zur Abstimmung, innerhalb von zwei Tagen, also innerhalb von 48 Stunden, entschieden, ob die USA und die Alliierten Libyen bombardieren dürfen oder nicht. Die Schweiz sollte doch vorgängig generell gültige und klare Definitionen haben, wie weit der Bundesrat in solchen Fragen gehen kann. Es ist ja evident, dass auch der Einsatz von kriegerischen Mitteln durch den Sicherheitsrat angeordnet werden kann. Ein solcher Einsatz könnte aus meiner Sicht allenfalls mit der neutralitätsrechtlichen und -politischen Tradition der Schweiz in Konflikt kommen. Ich sage nicht, dass es eintritt. Die Möglichkeit ist einfach vorhanden. Es ist das eine, eine UNO-Resolution zu unterstützen, so wie wir das bis jetzt in der Schweiz gemacht haben. Etwas ganz anderes ist es, als neutrales Land an solchen Resolutionen mitzuwirken. Mit anderen Worten: Wir sind weder rechtlich noch organisatorisch bereit, unter den gegenwärtigen Umständen dieses Mandat auszuüben.

Es ist richtig, dass durch die Absage an den Sicherheitsrat ein aussenpolitischer Imageverlust entstehen würde. Es ist aber ebenso richtig, dass durch allfällige Entscheide der Schweiz im Sicherheitsrat die neutralitätsrechtliche und neutralitätspolitische Situation der Schweiz nachhaltig schweren Schaden erleiden könnte. Selbstverständlich kann man sich fragen, ob wir an unserem traditionellen Verständnis von Neutralität festhalten wollen, welches unser Land seit dem Wiener Kongress nicht dermassen schlecht durch zwei Jahrhunderte geführt hat. Diese Entscheide müssen aber vorgängig demokratisch getroffen und definiert werden. Wir sind in der gegenwärtigen Situation, mit der geradezu beängstigenden Entwicklung in Osteuropa, gut beraten, die Grundlagen zu überarbeiten und neu festzulegen. Entscheide im Sicherheitsrat wären für die Schweiz allenfalls präjudiziell und nicht wiedergutzumachen.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Motion gutzuheissen.