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Rutz Gregor · Nationalrat · 2022-03-14

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-14

Wortprotokoll

Es muss nicht immer eine behördliche Anordnung vorliegen. Aber wir sind uns einig darin, dass die virtuelle Teilnahme nicht vom persönlichen Wohlbefinden oder der Einzelsituation eines Ratsmitglieds abhängig gemacht werden kann, sondern es muss eben ein Fall höherer Gewalt, sei es eine Naturkatastrophe, seien es kriegerische Ereignisse - was hier auch immer denkbar ist -, vorliegen, damit es dann so weit kommen kann. Es muss auch ein Beschluss der Ratsmehrheit vorliegen. Das ist der entscheidende Punkt, Kollege Schwander, der es Ihnen eigentlich ermöglichen müsste, den Antrag zurückzuziehen.