Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-03-14
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-14
Wortprotokoll
Die Subkommission "Parlament in Krisensituationen" hat sich auch intensiv mit den Fragen rund um die parlamentarischen Leitungsorgane beschäftigt. Jenseits des Notstandsmanagements beantragen wir eine kleine Reform über die Führung unserer Räte. In diesem Sinne soll eine neue, kontinuierlicher zusammengesetzte Verwaltungskommission an die Stelle der heutigen Verwaltungsdelegation treten. Die Subkommission hat Verbesserungspotenzial ja in erster Linie bei den fehlenden Ressourcen und teilweise trägen Strukturen ausgemacht. Um eine Notverordnung zu erlassen, benötigen die beiden Räte Ressourcen, und damit ist in erster Linie Wissen gemeint, das heute in der Verwaltung angesiedelt ist.
Vorzugsweise sollen erfahrene, langjährige Parlamentsmitglieder in dieser neuen Verwaltungskommission Einsitz nehmen. Mit je vier ständigen Mitgliedern aus Stände- und Nationalrat, zu Beginn der Legislatur auf vier Jahre gewählt, wollen wir auf Kontinuität setzen. Ein eigenes Sekretariat soll die Entflechtung zwischen dem Aufsichtsorgan über die Parlamentsdienste und der Leitung der Parlamentsdienste sicherstellen. Die neue Verwaltungskommission hat eigene Budgetkompetenzen, ist neu für die Anstellung der Kommissionssekretäre zuständig und soll ein eigenes Sekretariat und damit die Unabhängigkeit garantiert erhalten. Artikel 38 des Parlamentsgesetzes ist entsprechend neu formuliert worden, was die SVP-Fraktion begrüsst.
Die beiden aktuellen Ratspräsidien gehören unserer Ansicht nach auf jeden Fall dazu, sie sind dann die Mitglieder Nummer neun und zehn und die Einzigen, die jährlich wechseln. Umstritten ist hier ja nur, ob auch die Vizepräsidien der Räte dazugehören sollen. Weil wir dieses neue Gremium schlank und beweglich gestalten wollen, lehnen wir den Minderheitsantrag Moret Isabelle ab, wonach auch die vier Vizepräsidien in der Verwaltungskommission Einsitz nehmen können.
Bei Artikel 37 Absatz 2 folgt die SVP-Fraktion mehrheitlich dem Antrag Pfister Gerhard, wonach der Generalsekretär in Zukunft nicht mehr von der Koordinationskonferenz, sondern neu vom Parlament gewählt werden soll.