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AB 298256

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-15

Wortprotokoll

Sie werden heute Morgen neben dieser Motion, die hier vorliegt, noch eine Reihe weiterer Motionen behandeln, die eine Verfassungsänderung bedingen würden. Wir haben keine Verfassungskompetenz, um eine Vermögenssteuer zu erheben. Das würde also heissen: Wenn Sie der Motion zustimmen, dann braucht es eine Verfassungsänderung. Dazu bräuchte es, wie wir wissen, eine Mehrheit von Volk und Ständen, und anschliessend müsste eine Gesetzgebung ausgearbeitet werden. Dieser Prozess, sofern er denn erfolgreich wäre, könnte also sehr lange dauern. Das ist ein wichtiger Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen.

Ein zweites Element, das in Betracht zu ziehen ist: Die Schweiz kennt bereits heute eine im internationalen Vergleich relativ hohe Vermögenssteuer. Die Einnahmen aus der Vermögenssteuer machen etwa 1,1 Prozent des BIP aus, und damit übertreffen wir praktisch alle unsere Nachbarländer. Was kann das heissen? Wenn die Schweiz eine Vermögenssteuer erheben würde, dann dürften sich sehr viele, die unter diese neue Steuer fallen würden, überlegen, wohin sie ihr Vermögen und ihren Wohnsitz verlegen, nämlich an einen Ort, wo sie keine oder sehr viel weniger Vermögenssteuern bezahlen müssen. Mit der langen Übergangsfrist, die durch eine Verfassungsänderung gegeben ist, besteht hier die Gefahr, dass die Vermögen, die Sie besteuern möchten, dann einfach nicht mehr vorhanden sind.

Wenn wir jetzt sagen, die Vermögen seien um 20 Prozent gestiegen, dann ist auch zu berücksichtigen, dass diese Zunahme natürlich insbesondere auf dem Börsenboom des letzten Jahres beruht. Es sind also keineswegs realisierte Vermögen, die wir dann besteuern. Auch das gibt die Möglichkeit, das Geld anders darzustellen oder anders zu verbuchen, wie auch immer.

Grundsätzlich ist es gefährlich, bei einem speziellen Element wieder eine Änderung vorzuschlagen. Die hohen Vermögen und Einkommen hängen meist zusammen und sind in der Schweiz schon hoch besteuert. Ich erinnere noch einmal daran: 1 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlt über 40 Prozent der direkten Bundessteuer und zahlt auch sehr viel in die AHV usw. ein. Auch aus grundsätzlichen Überlegungen heraus glauben wir, dass dieses Gefälle zwischen den tiefen und den höheren Vermögen eigentlich gegeben ist. Wir haben das immer auch bei entsprechenden Volksabstimmungen erfahren.

Man hätte keinen sofortigen Effekt. Wenn das Anliegen erfolgreich wäre, wenn wir eine Mehrheit von Volk und Ständen dafür gewinnen würden, würde es sehr lange gehen. Und denken Sie daran: Vermögen sind flexibel, sie können auch verschoben werden. In diesem Sinn könnte der Schuss auch nach hinten losgehen, weil wir gute Steuerzahler verlieren würden, indem diese ihren Wohnsitz entsprechend verlegen.

Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen.