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Lauri Hans · Ständerat · 2002-12-03

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-03

Wortprotokoll

Im Nationalrat wurden in der vergangenen Woche zum Voranschlag 2003, zum Finanzplan und den mit diesen zwei Vorlagen verbundenen Geschäften dem Vernehmen nach Voten im Umfang von knapp 160 Protokollseiten vorgetragen; davon in der allgemeinen Diskussion fast 30 Seiten. Da liegt die Schlussfolgerung nahe, zu diesen Geschäften sei in diesem Haus restlos alles mindestens schon einmal gesagt worden und daher bekannt. [PAGE 1101]

Wir haben nun die Chance, eine zweite Debatte zu führen. Ich muss Ihnen allerdings gestehen, dass ich bei der Vorbereitung eine gewisse innere Hemmschwelle überwinden musste. Denn eigentlich sind uns der schwierige Sachverhalt, die schwierige Situation und die grundlegenden Schlussfolgerungen allesamt bekannt. Entscheidend mehr Mühe macht es, auch tatsächlich entsprechend der Einsicht zu handeln, und zwar zugunsten der finanzpolitischen Handlungsfreiheit von uns selbst in den nächsten Jahren sowie der späteren Generationen und zulasten der heutigen Begehren und Begehrlichkeiten. Meines Erachtens sind die aktuelle Haushaltslage und die längerfristige Entwicklung differenziert zu beurteilen. Breit akzeptiert sind die Zusammenhänge zwischen Staats- und Fiskalquote einerseits und den Wachstumsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft andererseits. Für mich ist klar, dass das im Rückblick feststellbare und für die Zukunft prognostizierte Wachstum im staatlichen Sektor im Interesse des Wirtschaftsstandortes und damit der Wohlfahrt unserer Bevölkerung entschieden gebremst werden muss. Gleiches gilt für die rasant gewachsene Verschuldung, die so nicht fortsetzbar ist.

Hier muss allerdings angemerkt werden, dass ein nicht unwesentlicher Teil davon auf die Ausfinanzierung der Pensionskassen des Bundes zurückzuführen ist. Diese Ausfinanzierung hat eine an sich schon schlechte, unbefriedigende Situation nicht zusätzlich schlecht, sondern "nur" für alle sichtbar gemacht. Die Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Pensionskassen in der Höhe von zahlreichen Milliarden von Franken bestanden seit jeher und waren seit jeher bekannt. Man hat jedoch früher eine völlig andere, politisch und von der breiten Lehre abgestützte Auffassung, wie mit diesen Fehlbeträgen umzugehen sei. Das ändert nichts daran, dass wir herausgefordert sind, auch dieses Problem zu meistern. Ich erwähne das hier, weil das für mich ein typischer Fall ist, wie sich eine falsche Finanzpolitik nicht kurzfristig, sondern erst auf zahlreiche Jahre hinaus äusserst negativ auswirkt. Es ist ein Lehrbeispiel, das wir heute, bei unserer heutigen Diskussion zum Voranschlag und zum Finanzplan, ständig vor Augen haben sollten.

Festzustellen ist auch, dass das Wachstum des Haushaltes für das Jahr 2003 gegenüber demjenigen des Vorjahres, bereinigt um den Kredit zugunsten der Swiss, dank dem Druck der Schuldenbremse und den vorlaufenden Arbeiten des Bundesrates mit rund 1,5 Prozent an sich nicht jenseits jeder Vernunft liegt. Innerhalb dieses Zuwachses entwickelt sich der Personaletat, bereinigt um Sonderfaktoren und um die definierten und aufgelisteten neuen Stellen, um gut 1 Prozent. Weniger dieser Zuwachs muss bedenklich stimmen, als es vielmehr die Begehren um neue Stellen tun müssen. Hier hätten wir es unter dem Jahr in der Hand, Gegensteuer zu geben. Wir waren dazu nicht gewillt oder nicht in der Lage.

Nicht stichhaltig sind für mich andererseits die Stimmen - sie werden sich heute sicher noch bemerkbar machen -, die gegenüber unseren Bemühungen um einen noch akzeptierbaren Voranschlag mit dem Argument zur Hand sind, dieser Voranschlag missachte das, was heute konjunkturpolitisch geboten sei. Es gilt hier festzuhalten, dass das Defizit des FinöV-Fonds und das mutmassliche Defizit des normalen Bundeshaushaltes zusammen eine Summe von rund 1,6 Milliarden Franken ausmachen, was vom Bundeshaushalt her ganz klar ein expansives Signal zugunsten der Konjunkturentwicklung darstellt. Unter konjunkturpolitischen Aspekten brauchen wir also kein schlechtes Gewissen zu haben. Das echte Problem des Voranschlages 2003 besteht darin, dass er ein weiteres Glied in einer auf längere Frist betrachtet unbefriedigenden und nicht akzeptierbaren Entwicklungsreihe des Bundeshaushaltes darstellt, was mit dem Finanzplan noch deutlich dokumentiert wird; Kollege Merz hat darauf hingewiesen.

Zwei Schlussfolgerungen sind zu ziehen:

1. Dies möchte ich einer allfälligen Argumentation mit den Wachstumsraten entgegensetzen: Die Ausgabenbasis, der vorhandene Ausgabensockel, ist an sich zu hoch und wird in der Zukunft ohne Gegenmassnahmen erst recht viel zu hoch sein. Er nimmt uns zusammen mit der Schuldenbremse praktisch jede Handlungsfreiheit. Deshalb ist die Vorstellung des Bundesrates, ein Sanierungspaket zu schnüren, voll zu unterstützen. Mit dem Bundesrat bin ich einverstanden, dass ein solches Projekt keinesfalls im Rahmen des Budgets durchgeführt werden kann, auch nicht ansatzweise. Weshalb? Ich glaube, dass eine Rückweisung kaum zielführend wäre. Ich zweifle nicht daran, dass eine solche Rückweisung vorab die Investitionen zurückbinden würde, auf die wir im Interesse der Wirtschaft auch in den Kantonen angewiesen sind. Wir müssen akzeptieren, ob wir das wollen oder nicht, dass der Bundeshaushalt mit einem Riesentanker vergleichbar ist, dessen Bremsstrecke sich nach Dutzenden von Kilometern und nicht nach Hunderten von Metern bemisst.

2. Die Vorgabe der Schuldenbremse ist aus meiner Sicht selbstverständlich klar einzuhalten. Einhalten heisst aber nicht null, sondern Einhalten heisst aus meiner Sicht, dass wir um die Grössenordnung von 50 Millionen Franken unter dem an sich zulässigen Defizit gemäss Verfassung bleiben sollten. Gemäss den Anträgen der Finanzkommission sind wir bereits dort angelangt. Dies bedeutet, dass wir mit jeder Kreditaufstockung dazu beitragen würden, in der späteren Rechnung für das Jahr 2003 eine Verletzung der Schuldenbremse im Nachhinein zu provozieren. Dies deshalb, weil die beantragte Kreditsperre nach der Erfahrung früherer Jahre - Kollege Merz hat hierzu Einzelheiten präsentiert - deutlich nicht zu 100 Prozent durchzuhalten sein wird. Das steht jetzt schon fest und ist eine Eigenheit dieses Instrumentes. Zusätzlich müssen wir damit rechnen, dass die im Voranschlag eingestellten Einnahmen eine optimistische Einschätzung darstellen und wir realistischerweise mit einem schlechteren Ergebnis werden rechnen müssen.

Eine Überschreitung des Ausgabenplafonds in der Rechnung führt indessen zu einer entsprechenden Belastung des mit der Schuldenbremse eingeführten Ausgleichskontos. Diese Belastung ist gemäss Verfassung in den folgenden Jahren zu kompensieren. Der Fehlbetrag ist also in den Folgejahren abzubauen. Sollte es dazu kommen, so würden wir uns zu den schon heute im Finanzplan erkennbaren, sehr grossen Schwierigkeiten zusätzliche, in ihrer Summe dann wohl kaum mehr handhabbare Probleme aufladen.

Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass wir grundsätzlich auf der von der Finanzkommission vorgezeichneten Linie bleiben und alle Erhöhungsanträge abweisen sollten.