Müller Leo · Nationalrat · 2022-03-15
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-15
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion hat am 5. Mai 2020 eine Motion eingereicht, mit der sie fordert, dass sämtliche Ausgaben des Bundes für die Bewältigung der Corona-Krise als ausserordentliche Ausgaben gemäss Artikel 17a des Finanzhaushaltgesetzes abzuwickeln seien. Gleichzeitig hat die Mitte-Fraktion aber auch gefordert, dass die Frist für den Ausgleich verlängert wird. Was bedeutet diese Forderung? Es würde bedeuten, dass die ausserordentlichen Ausgaben der Ergänzungsregel der Schuldenbremse unterstünden und über das sogenannte Amortisationskonto abgewickelt würden. Im Amortisationskonto werden alle ausserordentlichen Einnahmen und ausserordentlichen Ausgaben erfasst. Der Saldo ist dann innert der nächsten sechs Jahre über den ordentlichen Haushalt abzubauen. Das gibt natürlich einen gewissen Druck auf den Haushalt.
Die Mitte-Fraktion hat, wie gesagt, gefordert, dass die Frist von sechs Jahren zu erstrecken sei, damit der Druck nicht allzu gross ist. Nun sind bald zwei Jahre vergangen. Der Betrag, der für die Bewältigung der Corona-Krise aufgewendet werden musste, ist weiter gestiegen. Heute sind es weit über 30 Milliarden Franken. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat auch eine Vernehmlassung durchgeführt, um abzuklären, mit welcher Variante die Corona-Schulden abgebaut werden sollen. Er hat zwei Varianten vorgeschlagen. Die eine Variante sah einen Abbau über das Amortisationskonto vor, es sollte also alles über die ausserordentlichen Aufwände amortisiert werden. Die zweite Variante sah vor, dass die Schulden mit dem Ausgleichskonto verrechnet würden. Das Ausgleichskonto dient der Buchführung über die in der Vergangenheit abgebauten Schulden. Die gesamte Schuld, die durch die Bewältigung der Corona-Krise aufgehäuft wurde, würde einfach über dieses Ausgleichskonto verrechnet.
Wir, die Mitte, schlagen, wie es der Parteiname sagt, eine Mittelvariante vor. Wir schlagen Ihnen vor, dass zwei Drittel über dieses Ausgleichskonto verrechnet werden sollen, das heisst, dass die Schulden zu zwei Dritteln abgebaut würden, dass aber ein Drittel über das Amortisationskonto abzuwickeln wäre. Warum?
Wir wollen im Ausgleichskonto gewisse Reserven behalten, und zwar für Risiken, die künftig eintreten könnten - sei es aufgrund der demografischen Entwicklung, der digitalen Transformation, des Klimawandels oder der Auswirkungen der heutigen weltpolitischen Lage - und dann auch gewisse finanzielle Herausforderungen darstellen würden. Deshalb sollen nur zwei Drittel der Corona-Schulden über das Ausgleichskonto abgewickelt werden, und ein Drittel soll über das Amortisationskonto abgebucht, also über den ordentlichen Haushalt in den nächsten Jahren abgetragen werden. Nach wie vor fordern wir aber auch, dass die Frist von sechs Jahren erstreckt wird, damit der Druck auf den ordentlichen Haushalt nicht allzu gross wird.
Die Mitte-Fraktion hat diese Thematik mit diesem Vorstoss lanciert. Er ist aber heute nicht mehr aktuell: Die Frage stellt sich etwas anders, weil die Beträge andere sind. In diesem Sinne haben wir auch mitbekommen, dass der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt und jetzt die Meinung abgefragt hat.
In diesem Sinne kann ich Ihnen hier mitteilen, dass die Mitte-Fraktion diese Motion zurückzieht; sie ist somit erledigt. Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme.