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Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-12-03

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Ich erlaube mir als Büromitglied, Ihnen zu beantragen, auf die Teilrevision des Postgesetzes (Vorlage 3) im Paket "Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes" (02.067) nicht einzutreten. Aufgrund der Organisation der Debatte kann ich das nur hier tun. Es geht um das Stichwort Presseförderung. Das hat im Nationalrat ebenfalls zu grossen Diskussionen Anlass gegeben. Ich möchte klarstellen: Ich bin dafür, dass die 20 Millionen Franken eingespart werden. Ich gehe davon aus, dass ich mich damit dem Fluch der Finanzkommission entziehe und dass mich der Finanzminister nach wie vor ins Abendgebet einschliesst. Ich bin aber gegen die Art und Weise, wie diese 20 Millionen Franken eingespart werden sollen.

Ich bin vor allem gegen die in der Botschaft genannten Ausführungsbestimmungen, die Sie unter Ziffer 2.3 nachlesen können. Aus diesem Grund blieb mir nichts anderes übrig, als bezüglich dieses Teils des Paketes einen Nichteintretensantrag zu stellen. Wenn man diese Ausführungsbestimmungen liest, kommt man nicht darum herum zu sagen: In ihrer Art und Weise ist das eine "Hüftschussänderung" - bei Hüftschüssen ist man zwar schnell, aber man trifft schlecht -; sie ist nicht ganz zu Ende gedacht, und ich meine, dass sie katastrophale Auswirkungen auf die gesamte schweizerische Presselandschaft hat. Warum? Wenn Sie zurückblenden - es ist nicht das erste Mal, dass wir dieses Problem diskutieren - zeigt sich folgende Ausgangslage: 1996 kam es zum historischen Kompromiss zwischen dem Bund, der Post und den Verlegern. Man wandte ein Drittelsmodell an, indem das Defizit aus der Postzustellung von Zeitungen und Zeitschriften zu gleichen Teilen von Bund, Post und Verlegern übernommen wurde.

Was sieht nun der Bundesrat in den Ausführungsbestimmungen vor allem vor? Diese Änderung soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten; damit werde sie im nächsten Jahr nicht budgetwirksam; zudem habe man so etwas Zeit, eine bessere Lösung zu suchen. Auf den ersten Blick scheinen der Antrag oder die Absichten des Bundesrates verständlich: Der Bundesrat will die grossen Titel mit einer Auflage von mehr als 500 000 Exemplaren aus der Postrechnung ausklammern; angeblich will er damit 10 Millionen Franken sparen. Ausserdem will er es bei den kleinen Titeln mit einer Auflage von bis zu 30 000 Exemplaren so belassen, wie es bis anhin war; er will die Lokal- und Regionalpresse also weiterhin fördern. Die 20 Millionen Franken will er eigentlich im mittleren Bereich einsparen, also bei den Titeln mit einer Auflage zwischen 30 000 und 500 000 Exemplaren - bei der Tagespresse, bei Zeitschriften, bei Publikationen von Kirchen und gemeinnützigen Organisationen.

Die auf den ersten Blick plausibel erscheinenden Absichten des Bundesrates - die Kleinen fördern, die Grossen nicht mehr subventionieren und den Mittelstand belasten - führen aber schlussendlich zu einem ungenügenden Resultat, und zwar aus folgenden Gründen: Die Behauptung, das Ausklammern der Titel mit grosser Auflage von der bevorzugten Zeitungstaxe führe zu Einsparungen von 10 Millionen Franken, beruht auf einer "Milchbüchleinrechnung". Coop und Migros verbreiten zusammen beispielsweise jährlich rund 100 Millionen Exemplare mit der Post. Der Verzicht auf die Subventionierung von 10 Rappen je Exemplar würde jedoch die vom Bundesrat genannten 10 Millionen Franken nur angeblich einbringen. Denn Tatsache ist, dass diese beiden Titel für den Zeitungszustelldienst einen markanten Deckungsbeitrag in der Postrechnung leisten. Dies belegt die im Auftrag des UVEK erstellte Ecoplan-Studie - der Schlussbericht datiert vom 31. Juli 2001 -: Durch das Ausklammern dieser Titel verliert die Postrechnung Fixkostendeckungs-Beiträge von sage und schreibe 16 bis 17 Millionen Franken. Die Mehrbelastung der Postrechnung ist sogar wesentlich grösser, weil neben "Brückenbauer" und "Coop-Zeitung" fünf weitere Titel in die Kategorie der Titel mit einer Auflage von über 500 000 Exemplaren gehören; es sind insgesamt sieben Titel.

Aufgrund der oben beschriebenen falschen Annahmen beträgt die Mehrbelastung für die anderen Zeitungs- und Zeitschriftentitel nicht die in der Botschaft genannten 10 Millionen Franken, sondern eben rund 40 Millionen Franken: die um 20 Millionen Franken kleinere Abgeltung plus eine Mehrbelastung von 16 oder 17 Millionen Franken. Wenn man die anderen Titel auch noch hinzurechnet, sind es durch das Ausklammern der Titel mit grosser Auflage Fixkostendeckungs-Beiträge von 20 Millionen Franken. Deshalb werden die Preiserhöhungen der Post nicht wie in der Botschaft ausgedrückt moderat und massvoll ausfallen, sondern der so genannte Mittelstand, Titel mit einer Auflage von 30 000 bis 500 000 Exemplaren, wird existenzgefährdende Preisaufschläge bezahlen müssen. Das Ausklammern der sieben Titel mit grosser Auflage ist also ein klassisches Eigentor.

Fazit:

1. 20 Millionen Franken sollen eingespart werden.

2. Bevor wir Gesetzesänderungen beschliessen, müssen die Auswirkungen auf die Postrechnung und auf die schweizerische Presselandschaft sorgfältig analysiert werden. Wenn wir das Datum des Inkrafttretens anschauen, besteht kein Zeitdruck.

3. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen setzen einen Mechanismus in Gang, der einseitig von den mittelständischen Zeitungsverlagen getragen werden müsste.

4. Es stellt sich natürlich die Frage, Herr Bundespräsident, warum wir mit den Gesetzesänderungen, wie sie in den Ausführungsbestimmungen in der Botschaft beschrieben sind, nicht zuwarten, bis die im Nationalrat angekündigte Vorlage zur Medienvielfalt auf dem Tisch des Hauses liegt.

Nehmen wir doch auch zur Kenntnis, wie es in der Vernehmlassung zu- und hergegangen ist: Die Revisionsvorlage wurde in der Vernehmlassung überwiegend abgelehnt; die Notwendigkeit einer Revision der Presseförderung wurde zwar allgemein anerkannt, die Revision müsse allerdings auf eine Gesamtkonzeption abgestützt und längerfristig ausgerichtet sein. Dem ist eigentlich nichts beizufügen. Im Übrigen kann ich Ihnen auch sagen, dass sich die Post ebenfalls gegen die vorgesehene Revision ausgesprochen hat.

Fazit: Sparen wir diese 20 Millionen Franken. Aber bei der Änderung des Postgesetzes und vor allem bei den Ausführungsbestimmungen sollte der Bundesrat noch einmal über die Bücher gehen.