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Stark Jakob · Ständerat · 2022-03-15

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-15

Wortprotokoll

Ja, mein Einzelantrag kommt etwas überraschend, weil ich diese Materie erst übers Wochenende gut studiert habe, zumal ich in diesem Bereich über einige Erfahrungen verfüge. Ich habe nichts gegen eine Überprüfung von Artikel 253 StPO, "Aussergewöhnliche Todesfälle". Aber ich habe Vorbehalte gegen die Voreingenommenheit, mit der diese Überprüfung lanciert wird. [PAGE 188]

Die Postulatsbegründung ist, so mein Eindruck, äusserst dünn. Es gibt "Vorbehalte gegenüber der heutigen Regelung bezüglich aussergewöhnlicher Todesfälle", und dann wird auf einen Artikel von Christian Jackowski, Roland Hausmann und Daniel Jositsch im "SIAK-Journal - Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis" aus dem Jahr 2015 verwiesen. Dieser Artikel trägt den Titel: "Eine Dunkelziffer bei Tötungsdelikten in der Schweiz. Fiktion oder Realität?" Das ist alles, was im Postulatstext steht. Wenn man mehr wissen[NB]will, muss man den Artikel ausdrucken - das sind elf Seiten -, diesen herunterladen oder die heutige "NZZ" lesen; Kollege Jositsch hat darauf hingewiesen. Beachten Sie den Titel, mit dem das heute in der "NZZ" lanciert wird. Heute finden sich dazu drei Spalten auf der Frontseite der "NZZ", in welchen mehr steht als in der Postulatsbegründung. Es heisst dort: "Tötungsdelikte werden oft übersehen", worauf hinten eine ganze Seite folgt, wo ganz programmatisch steht, dass viele Mörder ganz problemlos davonkämen. Das ist, was ich mit Voreingenommenheit meine.

Ich habe den Artikel im "SIAK-Journal" geprüft. In diesem werden mit Verweis auf eine Studie in Deutschland vier nicht nur überzeugende Beispiele aus der Schweiz genannt. Dann kommen die Autoren schon zur Schlussfolgerung: "Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist davon auszugehen, dass eine erhebliche Zahl nicht natürlicher Todesfälle als solche nicht erkannt wird." Weiter heisst es, dass "die Forderung, im Zweifelsfall von einem nicht natürlichen Todesfall auszugehen, massiv an Bedeutung" gewinne.

Nun zu meinen Beobachtungen in meiner früheren Tätigkeit: Ich behaupte, dass dieser Forderung, wonach im Zweifelsfall von einem nicht natürlichen Todesfall auszugehen sei, heute schon nachgelebt wird, auch mit den entsprechenden negativen Auswirkungen. Ich möchte Ihnen zwei Fälle schildern.

Erster Fall: Ein altes Ehepaar nimmt gemeinsam das Abendessen ein. Der Ehemann verschluckt sich und stirbt. Das wird sofort als aussergewöhnlicher Todesfall gewertet. Es gibt eine polizeiliche Untersuchung, der Leichnam wird entblösst, er wird untersucht, er wird vor der Ehefrau abgeschirmt. Die Ehefrau wird als mögliche Schuldige - Mörderin? - betrachtet. Am Schluss, nach einem Tag, gibt es Entwarnung. Alles ist gut. Wirklich?

Zweiter Fall: Auf einem kleinen Bauernhof steigt ein verheirateter alter Mann in der Scheune auf eine Leiter. Er stürzt mehrere Meter in die Tiefe auf den Betonboden und stirbt; das wird als aussergewöhnlicher Todesfall gewertet. Es gibt eine polizeiliche Untersuchung, der Leichnam wird entblösst, er wird untersucht, er liegt mehrere Stunden nackt auf dem Betonboden, nachher wird er mit einem Tuch bedeckt. Die Ehefrau darf nicht zu ihm. Die Ehefrau wird grundsätzlich als mögliche Schuldige - Mörderin? - betrachtet. Auch hier gibt es am Schluss Entwarnung, alles ist gut. Ich frage Sie: Ist wirklich alles gut?

Nun meine Schlussfolgerungen und mein Anliegen: Ich möchte, dass die Voreingenommenheit in diesem Postulat korrigiert wird. Es muss eine objektive Untersuchung der Situation dieser aussergewöhnlichen Todesfälle stattfinden. Die Untersuchung muss gründlich sein, sie muss mit der[NB]nötigen Tiefe erfolgen - und damit meine ich: in allen Kantonen -, und sie muss ergebnisoffen sein.

Ich möchte zwei Ergänzungen machen. Erstens möchte ich feststellen lassen, wie viele Annahmen von aussergewöhnlichen Todesfällen bzw. eines nicht natürlichen Todesfalls am Schluss zutreffend waren und wie viele nicht. Das möchte ich wissen. Als zweite Ergänzung möchte ich wissen, wie die Situation enger Angehöriger ist, die in einer akuten Trauersituation fälschlicherweise unter Mordverdacht geraten. Ich möchte wissen, ob ihre Situation auch untersucht wird.

Ich habe mir das lange überlegt. Ich wollte zuerst einfach ein Votum halten. Ich muss Ihnen aber sagen, in der heutigen Form, in der das Postulat daherkommt, kann ich es nicht unterstützen.

Ich beantrage Ihnen, es abzulehnen bzw. zur Neuformulierung an die Kommission zurückzuweisen.