Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-03-15
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-15
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Piller Carrard verlangt eine Verfassungsänderung, damit neu dem Bund die Kompetenz zur Bevorschussung von ausstehenden Unterhaltsbeiträgen zugewiesen wird.
Unterhaltspflichtige, deren Kinderalimente auf sich warten lassen, können den getrennt lebenden Elternteil samt Kind in wirtschaftliche Notlagen bringen und das Kindswohl gefährden. Aus diesem Grund hilft das Gemeinwesen aus, indem es Unterhaltszahlungen an Kinder bevorschusst oder den Gläubigern eine Inkassohilfe anbietet.
Seit jeher liegt die Kompetenz zur Regelung dieser Materie bei den Kantonen. Die Hilfe ist äusserst wertvoll: Im Jahr 2019 haben 48[NB]897 Personen eine Alimentenbevorschussung erhalten, darunter waren 27[NB]651 Kinder und junge Erwachsene und 21[NB]227 Volljährige. Viele davon würden wohl auf dem Sozialamt landen, würde nicht der Staat die Alimente vorschiessen. 98,4 Prozent der antragstellenden Personen waren Frauen. Nur rund 0,56 Prozent der Schweizer Bevölkerung insgesamt sind auf Alimentenbevorschussung angewiesen.
Sämtliche Kantone sehen für die Unterhaltsbeiträge der Kinder eine Bevorschussung vor. In allen Kantonen bildet jener Betrag die oberste Grenze der Vorauszahlung, der im Unterhaltstitel festgelegt ist. Die offenen Alimente werden dem berechtigten unmündigen oder mündigen Kind bzw. Jugendlichen von der zuständigen Wohnsitzgemeinde als Vorschuss ausbezahlt. Die Alimentenhilfestelle fordert das Geld dann beim säumigen Zahlvater oder - in seltenen Fällen - bei der säumigen Zahlmutter direkt ein. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: Es muss eine Unterhaltsverpflichtung bestehen, und das Kind darf nicht mit dem Unterhaltspflichtigen in einer Hausgemeinschaft leben.
Was die maximale Höhe des Vorschusses betrifft, hat jeder Kanton seine eigene Obergrenze festgelegt. In achtzehn Kantonen entspricht sie einer einfachen Waisen- oder Kinderrente gemäss der AHV/IV-Gesetzgebung. Das sind gegenwärtig 956 Franken pro Kind und pro Monat. Die acht anderen Kantone verfügen über unterschiedlich hohe Maximalbeiträge, die unter diesem Betrag liegen. Weist der Unterhaltstitel dem Kind einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1000 Franken zu, so bekommt es in keinem einzigen Kanton diesen Betrag vollständig bevorschusst. Auch die Dauer der Bevorschussung ist nicht in jedem Kanton gleich geregelt.
Am 27. August 2020 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zunächst Regelungs- und Harmonisierungsbedarf erkannt und darum der Initiative Folge gegeben. Jedoch hat die ständerätliche Schwesterkommission am 22.[NB]Februar 2021 gegenteilig entschieden. Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen nun schliesslich mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Folgende Überlegungen waren ausschlaggebend: Die Alimentenbevorschussung ist eine Aufgabe, die die Kantone heute mit einwandfrei funktionierenden Strukturen erfüllen. Aber oft kennen die Kantone unterschiedliche Unterstützungsformen für bedürftige Personen. Der Sozialstaat ist ganz grundsätzlich eine kantonale Kompetenz. Gewisse Kantone kennen noch zusätzliche Sozialleistungen wie Geburtszulagen, Zuschüsse, Beihilfen, Wohnungszulagen usw. oder, wie eben der Kanton Neuenburg, in bestimmten Situationen sogenannte "allocations".
Die Kantone bieten also zusätzlich zur Sozialhilfe noch soziale Leistungen und Netze an, die der Bevölkerung zugutekommen. Diese Unterstützungsleistungen sind in den Kantonen in ein bestimmtes Sozialnetz eingebunden. Eine schweizweite Harmonisierung würde, ähnlich wie bei den Krankenkassenprämien und deren Verbilligung, möglicherweise zu unerwünschten Pauschalisierungen führen.
Die Vorlage soll sich um die Harmonisierung drehen. Es geht aber der Initiantin offensichtlich nicht nur um eine Vereinheitlichung, sondern auch um die Erhöhung der Beiträge in denjenigen Kantonen, in denen nach Ansicht der Initiantin nicht genügend bezahlt wird. Wer einzelne Kantone identifiziert, in denen die Bevorschussung zu tief ist, sollte korrekterweise die dortigen kantonalen Parlamentarier anhalten, zu diesem Thema tätig zu werden; ansonsten wird die Zuständigkeit der Kantone in der Sozialpolitik untergraben.