Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-12-03
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-03
Wortprotokoll
Es ist unbestritten, und aus meiner Sicht bestehen keinerlei Zweifel daran, dass die Effizienzvorlage im Interesse all der Dinge, die von den Kollegen Marty und Schweiger erwähnt worden sind, umgesetzt werden soll. Aber wenn jetzt gleichsam so getan wird, als ob hier der gute Ruf der Schweiz auf dem Spiel stünde, als ob jetzt die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtssicherheit beeinträchtigt würden, muss man sich dagegen wehren, weil damit ein falsches Bild gezeichnet wird. Wir unterstützen den Antrag der Mehrheit, und ich möchte Ihnen einfach noch Folgendes zu bedenken geben, damit die Verhältnismässigkeit wieder hergestellt ist: Zwischen 1996 und 2002 wurde im Bund der Personalbestand um insgesamt 1600 Stellen erhöht, davon um 315 Stellen im Rahmen der inneren Sicherheit. Es ist also nicht nichts geschehen. 230 Stellen wurden zudem zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Banken- und Finanzaufsicht geschaffen.
Es hat somit eine ganz erhebliche Personalaufstockung stattgefunden. Die Personalausgaben sind im Zusammenhang mit der Effizienzvorlage um jährlich 61 Millionen Franken aufgestockt worden. Wenn man den Voranschlag 2003 mit demjenigen von 2002 unter dem Titel "Aufwuchs Effizienzvorlage" vergleicht, muss man Folgendes sehen: Es ist ein Anstieg vorgesehen; es besteht kein Null-Wachstum, es [PAGE 1120] ist erheblich mehr als letztes Jahr. Es sind im Personalbereich nämlich insgesamt rund 33 Millionen Franken mehr vorgesehen. Es ist also nicht so, dass nicht mehr Geld ausgegeben wird. Bezogen auf die Personalbezüge beträgt die Differenz beim Personalbudget zwischen Mehrheit und Minderheit beim Bundesamt für Polizeiwesen eine Million und bei der Bundesanwaltschaft eine halbe Million Franken. Ich möchte deshalb erneut darauf hinweisen, dass man hier die Relationen nicht aus den Augen verlieren sollte.