Hegglin Peter · Ständerat · 2022-03-16
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-16
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen seitens der Minderheit, die Motion anzunehmen, und das nicht, weil wir mit den Leistungen der Suva nicht einverstanden wären oder weil wir die Suva in die Mangel nehmen möchten, im Gegenteil: Ich attestiere den Verantwortlichen eine umsichtige Führung dieser bedeutenden Institution. Vielmehr geht es um die Rolle der Oberaufsicht. Es geht um unsere Rolle als Parlamentarier und primär um die Rolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle.
Die Suva ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist ein sehr wichtiger Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Rund die Hälfte der Arbeitnehmenden sind bei der Suva versichert, das Prämienvolumen umfasst 4 Milliarden Franken, und die Suva beschäftigt rund 4000 Mitarbeitende. Sie erhält zwar keine Subventionen des Bundes, aber sie hat eine Monopolstellung. Sie versichert neben der Hälfte aller Arbeitnehmenden auch alle Arbeitslosen. Alle Arbeitslosen sind bei der Suva zwangsversichert. Schon allein aus dieser Monopolstellung heraus - die Arbeitgeber haben keine Möglichkeit, die Unfallversicherung zu wählen - besteht ein Bedarf danach, dass sich das Parlament einschalten kann.
Die Suva führt eine amtliche Aufgabe aus, wie Swissmedic oder Compenswiss. Es ist daher gerechtfertigt zu prüfen, ob dieses Monopol richtig ausgeübt wird. Die Finanzkontrolle prüft heute schon die Militärversicherung, die von der Suva geführt wird. Es gibt deshalb Abgrenzungsprobleme. Wenn wir nun diese Ausnahme aufheben würden, dann wären diese Abgrenzungsprobleme hinfällig. Die Suva steht zwar unter der Oberaufsicht des Bundes, die durch den Bundesrat ausgeübt wird - die Reglemente über die Organisation der Suva sowie der Jahresbericht und die Jahresrechnung bedürfen der Genehmigung des Bundesrates -, wir als Parlamentarier werden aber nicht konsultiert. Uns werden auch keine Unterlagen unterbreitet wie die Jahresrechnung, das Budget oder Kurzberichte zur Erreichung der strategischen Ziele, wie wir sie bei anderen verselbstständigten Einheiten erhalten.
Ich erwähne hier die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung, den ETH-Bereich, die Identitas, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, die Innosuisse, das Eidgenössische Institut für Metrologie, die Revisionsaufsichtsbehörde, die Schweizerische Exportrisikoversicherung, den Swiss Investment Fund for Emerging Markets, die Finma, die Pro Helvetia, das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung, die Schweizerische Trassenvergabestelle, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, die Militärversicherung - sie ist, wie gesagt, schon bei der Suva -, aber auch Post, SBB, Skyguide, Swisscom und Ruag. All das sind verselbstständigte Einheiten, über welche wir als Parlament die Oberaufsicht haben, weshalb auch die Finanzkontrolle eine Kontrollfunktion hat. Nur die Schweizerische Nationalbank und eben die Suva unterstehen dieser Aufsicht nicht.
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung der Suva müssen dem Parlament nicht vorgelegt werden und bedürfen also quasi lediglich der Genehmigung durch den Bundesrat. Wir als Parlamentarier wissen auch nicht, ob und wie der Bundesrat seine Aufsichtspflicht wahrnimmt. Die Suva von der Finanzaufsicht durch uns und von unserem Instrument der Finanzkontrolle auszunehmen, ist immer weniger sachgerecht. Aus diesem Grund hat auch der Bundesrat Handlungsbedarf geortet und unterstützt die Motion.
Die Finanzkontrolle prüft alle vorgenannten Organisationen der dezentralen Bundesverwaltung, also die öffentlich-rechtlichen Anstalten genauso wie die Aktiengesellschaften, bei welchen der Bund Mitbesitzer ist. Die Prüfmethoden der Finanzkontrolle sind mit dem Geschäftsgang dieser Organisationen sehr wohl vereinbar, sie erfolgen risikobasiert und in Absprache mit den jeweiligen Revisionsstellen. Es würden keine Doppelprüfungen vorgenommen, es gäbe auch keine [PAGE 198] Überschneidungen bei der Prüfung. Der Mehraufwand für die Finanzkontrolle wäre deshalb auch überschaubar. Es wären 0,2 Vollzeitäquivalente notwendig, die aber innerhalb des Personaletats der Finanzkontrolle aufgefangen würden, dies gemäss schriftlicher Bestätigung durch die Finanzkontrolle.
Mit der Unterstellung der Suva unter unsere Oberaufsicht würden sich für die Finanzkontrolle die Abgrenzungsfragen bei der Prüfung der Militärversicherung erübrigen. Auch angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Suva und der damit verbundenen Risiken wäre ihre Unterstellung unter unsere Oberaufsicht und die Finanzaufsicht durch die Finanzkontrolle folgerichtig und sachgerechter. Sie wäre auch sachgerechter als die frühere Einsitznahme des Direktors der Finanzkontrolle im Verwaltungsrat der Suva; dieser war vor der Übernahme der Führung der Militärversicherung durch die Suva im Verwaltungsrat und ist dann bei dieser Auftragsübertragung zurückgetreten.
Ich meine, aus all diesen Gründen wäre es gerechtfertigt, der Motion doch eine Chance zu geben, also den Bundesrat zu beauftragen, eine solche Aufsicht zu prüfen und uns entsprechende Anträge zu unterbreiten. Wie gesagt, wir hätten als Parlamentarier die Oberaufsicht über diesen bedeutenden Teil des Sozialversicherungssystems inne, denn die Finanzkommissionen könnten im Rahmen der Prüfung der Rechnungen schauen, ob die strategischen Ziele erreicht wurden. Wir würden damit eine Lücke in der Oberaufsicht schliessen. Der Suva-Rat erhielte zudem eine Drittmeinung zu Reserven, Lohnpolitik, Prämienhöhe und Wirtschaftlichkeit.
Ich meine, aus all diesen Gründen sollten Sie der Minderheit folgen und die Motion annehmen.