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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-16

Wortprotokoll

Seit Kriegsbeginn sind bereits gegen 3 Millionen Menschen geflüchtet: 1 Million Vertriebene pro Woche. Das UNHCR rechnet, dass als Folge dieses Krieges, dieses Wahnsinns, 15 Millionen Menschen vertrieben werden könnten. Gestützt darauf hat das SEM Schätzungen angestellt. Es geht davon aus, dass bis im Juni 35[NB]000 bis 50[NB]000 Schutzsuchende in die Schweiz kommen könnten. Bis gestern Abend hat das SEM 5211 ukrainische Flüchtlinge registriert. Mittlerweile sind 80 Prozent davon Frauen. 40 Prozent sind minderjährig.

Der Bundesrat hat, wie Sie wissen, letzten Freitag nach Konsultation der Kantone, Gemeinden, Städte, Hilfswerke und des UNHCR beschlossen, für diese Personen den Status S einzuführen. Auf diese Weise können wir die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, rasch und unkompliziert schützen. Zudem wird das Asylsystem in der Schweiz nicht überlastet. Es bleibt offen für andere Schutzsuchende, die durch ein ordentliches Asylverfahren gehen. Ich danke Ihnen auch herzlich für die Unterstützung, die in verschiedenen Fraktionsvoten für dieses System geäussert wurde.

Der Status S kommt der Regelung am nächsten, die die EU mit der Aktivierung der Richtlinie für den Fall einer Massenflucht vor zehn Tagen beschlossen hat. Diese Richtlinie ist in der Zwischenzeit in Kraft getreten. In den einzelnen Mitgliedstaaten laufen derzeit die technischen Umsetzungsarbeiten. Man kann also noch nicht abschliessend sagen, wie die EU-Richtlinie in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union genau umgesetzt wird.

Es wird noch in diesem Monat erneut ein Treffen der Justiz- und Innenminister geben. Angesichts der hohen Zahl von Geflüchteten wird auch die Frage des Transfers von Geflüchteten diskutiert werden. Heute findet in Brüssel ein Treffen auf technischer Ebene statt. Wir haben bereits zu Beginn der Krise in Aussicht gestellt, dass die Schweiz sich an einem Transfer beteiligen würde. Im Moment steht Moldawien im Vordergrund. Moldawien ist das ärmste Land in Europa. Es ist nicht EU-Mitglied, steht aber für einen solchen Transfer im Vordergrund.

Es ist wichtig, dass sich Europa in der aktuellen Situation nicht auseinanderdividieren lässt und wir die am meisten betroffenen Staaten unterstützen. Die Personen, die bis jetzt die Ukraine verlassen haben, sind vor allem in die umliegenden Länder gegangen, vor allem dorthin, wo es eine grosse Diaspora von ukrainischen Staatsangehörigen gibt. Wir - das umfasst auch die Experten auf europäischer Ebene - rechnen damit, dass eine nächste Welle vor allem vulnerable Personen betreffen wird, die die Ukraine verlassen. Es war dem Bundesrat ein Anliegen, dass wir uns mit unserem S-Status möglichst an den generellen Vorgaben der EU orientieren. Es macht keinen Sinn, wenn wir hier grosse Unterschiede aufweisen.

Herr Aeschi hat die Frage der Einreise und des Schutzes der Aussengrenzen aufgeworfen. Das ist eine berechtigte Frage. Am Innenministertreffen vom 3. März gab es drei Schwerpunkte: die humanitäre Hilfe vor Ort, den Schutz der Geflüchteten und den Schutz der Aussengrenzen. Der Schutz der Aussengrenzen ist ein wichtiger Pfeiler. Es wurden Hunderte von Frontex-Beamten an die Schengen-Aussengrenze delegiert, um Polen, Rumänien, Ungarn und auch Moldawien dabei zu unterstützen, die Flüchtlinge zu registrieren, aber auch um zu verhindern, dass Personen, die nicht berechtigt sind, in den Schengen-Raum einreisen und Schlepperbanden und Kriminelle diese Situation ausnützen.

Nun vielleicht noch einmal zurück zum Status S, der Ihnen, denke ich, weitgehend bekannt ist, zum begünstigten Personenkreis: Neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen erhalten auch Personen aus Drittstaaten den Status S, die vor der Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügten und nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Es gibt etwa 250[NB]000 Drittstaatsangehörige, die Mitglieder von ukrainischen Familien sind. Solche Personen sollen natürlich auch geschützt werden. Ausgenommen sind jedoch Personen, die bereits in einem anderen Staat des Schengen-Raums den S-Status bekommen haben.

Zu Erwerbstätigkeit, Schule und Integration: Sie wissen, dass die Erwerbstätigkeit in der Schweiz sofort möglich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist wichtig, damit Geflüchtete am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können und sie, soweit möglich, auch finanziell unabhängig sein können. Der Status S beinhaltet auch das Recht auf Bildung. Die ersten Kinder wurden in der Schweiz bereits eingeschult. Eine Integrationspauschale sieht der Status S hingegen nicht vor. Es wurde aber auch hier gesagt, Frau Gredig hat das erwähnt, dass wir mit den Kantonen im Gespräch sind. Im Vordergrund steht der Spracherwerb, und der Bundesrat hat sich bereit erklärt, sich weiter finanziell an Sprachkursen der Kantone zu beteiligen. Es gibt ja bereits heute kantonale Integrationsprogramme. Wir sind hier in Diskussion und prüfen das. Was die Integration in den Arbeitsmarkt anbelangt, ist natürlich der Dialog mit den Sozialpartnern sehr wichtig. Ich werde diese heute Mittag treffen, und wir werden über die Rolle der Arbeitgeber-, aber auch der Arbeitnehmerverbände sprechen und darüber, was sie beitragen können.

Ich gehe noch auf einen letzten Punkt bezüglich des Status S ein: die Reisefreiheit. Diese ist für ukrainische Staatsangehörige gewährleistet. Sie verfügen ohnehin über die Reisefreiheit im Schengen-Raum. Sie können sich visumfrei bewegen.

Ich komme noch zur Frage der Unterbringung: Der Bund arbeitet sehr eng mit den Kantonen und weiteren Partnerorganisationen zusammen. Sobald einer Person der Status S gewährt wird, erfolgt die Unterbringung entweder in Privatunterkünften oder in Unterkünften der Kantone. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe koordiniert die Unterbringung und vermittelt Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder eben in kantonale Strukturen. Der Sicherheit wird hier [PAGE 462] ein hohes Augenmerk zugemessen. Wir müssen schauen, dass Frauen und Kinder weder missbraucht noch ausgebeutet werden. Es gibt hier bereits Vorkehrungen, die gemeinsam mit der Bundespolizei, den kantonalen Polizeien, der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration und weiteren Stellen getroffen wurden.

Der Schutzstatus S gilt seit Samstag zum ersten Mal überhaupt in diesem Land. Damit können wir den Geflüchteten aus der Ukraine rasch und unkompliziert Schutz gewähren, ohne das Asylsystem zu überlasten. Dass es unter diesen Umständen auch einmal zu Wartezeiten kommt, ist normal. Gestern wurden 1368 Personen registriert. Das sind so viele Personen, wie normalerweise in einem Monat in die Schweiz kommen und ein Asylgesuch stellen. Ab morgen wird es möglich sein, dass Termine online vereinbart werden können, und ich hoffe, dass das die Situation für alle entlasten wird.

Den Mitarbeitenden des Bundes, beim SEM und auch beim VBS, die hier tatkräftig auch bei den Unterkünften mitwirken, den Mitarbeitenden der Kantone, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, den Städten und Gemeinden, aber auch allen Mitarbeitenden von privaten Organisationen und überhaupt den Privatpersonen in der Schweiz, die ihre Hilfe anbieten, danke ich an dieser Stelle herzlich. Alle arbeiten daran, die Prozesse zu verbessern, alle engagieren sich in Solidarität mit den ukrainischen Geflüchteten.

Diese Solidarität ist auch von vielen von Ihnen hier vorne beschworen worden. Ich möchte wirklich auch daran appellieren, dass wir nicht vergessen, dass diese Solidarität andauern soll. Sie ist jetzt gross. Wie wird sie sein in einem Jahr, wenn vielleicht die Bilder des Kriegs aus den Medien verschwinden? Auch dann noch müssen wir an diese Menschen denken. Die Solidarität wird sicherlich auch noch bei der einen oder anderen Schwierigkeit in den nächsten Wochen und Monaten auf den Prüfstand gestellt. Es liegt an uns, zu beweisen, dass wir in der Lage sind, auch hier durchhaltefähig zu sein.