Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-16
Wortprotokoll
Es wurde von Frau Fehlmann Rielle bereits gesagt und auch anerkannt, dass der Bundesrat die Förderung der Gleichstellung auf allen Stufen, auch auf allen Staatsebenen, als wichtig erachtet. Auf Bundesebene setzt sich das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann für die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ein.
Auf kantonaler Ebene sind hingegen die Kantone verpflichtet, Massnahmen zur Sicherstellung der Gleichstellung von Frau und Mann zu ergreifen. Das Bundesgericht hat sich dazu bereits zweimal geäussert. Es hat bestätigt, dass die Kantone die Pflichten aus dem UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in ihrem Kompetenzbereich umsetzen müssen. Dementsprechend verfügt die Mehrheit der Kantone, nämlich deren 22, über Fachstellen oder beratende Kommissionen zur Förderung der Gleichstellung. Gemäss der Bundesverfassung ist dies Sache der Kantone. Es liegt in der Organisationsautonomie der Kantone, in ihrem Zuständigkeitsbereich, solche Fachstellen zu schaffen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.