Feri Yvonne · Nationalrat · 2022-03-16
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-16
Wortprotokoll
Wir sollten ein starkes Zeichen setzen und schon heute fordern, dass alle Formen der sexuellen Belästigung von Kindern, auch im Internet, vom Gesetz erfasst werden, auch wenn man bereits an verschiedenen Arbeiten dran ist, wie das in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeführt ist.
Gemäss der James-Studie 2020 wurden 44 Prozent der Jugendlichen bereits von einer fremden Person online mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen. Mit anderen Worten: Fast die Hälfte der Jugendlichen in der Schweiz hat 2020 festgehalten, dass sie im Internet sexuell belästigt worden sind. 2014 waren es noch 19 Prozent - die Zahlen steigen also in alarmierender Weise an.
Vor diesem Phänomen und seinem Ausmass kann man nicht die Augen verschliessen. Die Chat- und Spielplattformen, auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, werden von Erwachsenen mit sexuellen Absichten missbraucht, um mit Minderjährigen in Kontakt zu treten. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien online Verhaltensweisen, die jemand im realen Leben vielleicht nicht an den Tag legen würde. Hemmungen fallen, und die Menschen tun oder sagen online Dinge, die sie im realen Leben nicht tun oder sagen würden.
Sexuelle Belästigung - offline und online gleichermassen - ist ein Angriff auf die sexuelle Integrität und die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Diese erleben Ohnmachtsgefühle, wenn sie sexuell konnotierte Nachrichten von Personen erhalten, die sie nicht kennen, und gegen ihren Willen mit Sexualität konfrontiert werden. Sexuelle Belästigung von Kindern kann nicht als harmloses Verhalten betrachtet werden. Eine Geldstrafe allein reicht nicht aus, um diese Handlungen unter Strafe zu stellen. Sexuelle Belästigung muss mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, wenn das Opfer unter 16 Jahre alt ist.
Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass sexuelle Belästigung derzeit nur auf Antrag bestraft wird. Je nach Reifegrad sind Kinder und Jugendliche jedoch nicht immer in der Lage, das, was sie erleben, als sexuelle Belästigung zu erkennen. Noch weniger wissen sie, dass es sich dabei um eine Straftat handelt. Es kann auch sein, dass sie aufgrund der erlittenen psychischen Verletzungen, die manchmal schwer oder dauerhaft sind, aufgrund von Schamgefühlen oder einfach aufgrund ihres jungen Alters davon absehen, Anzeige zu erstatten. Hinzu kommt, dass sie das, was sie im Internet erleben, eher mit Gleichaltrigen als mit ihren Eltern oder einem Spezialisten bzw. einer Spezialistin besprechen. Dies führt dazu, dass keine Anzeigen eingereicht werden, weder auf eigene Initiative des Kindes noch von den Eltern oder gesetzlichen Vertreterinnen, die nicht wissen, dass das Kind Opfer sexueller Belästigung ist. Letztendlich bleibt die Person, die sexuelle Belästigung begeht, straffrei.
Wir schulden den Kindern und Jugendlichen in der Schweiz den Schutz, den sie brauchen. Aus diesen Gründen muss Artikel 198 des Strafgesetzbuches zu einem Offizialdelikt werden, wenn das Opfer unter 16 Jahre alt ist.
Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen.