Würth Benedikt · Ständerat · 2022-03-16
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-16
Wortprotokoll
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2022 die vom Kanton Genf am 11. Oktober 2021 eingereichte Initiative vorgeprüft. Die Standesinitiative fordert die Bundesversammlung auf, angesichts der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse ein Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten in Betracht zu ziehen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Zum Gegenstand dieser Initiative: Der Grosse Rat des Kantons Genf ist überzeugt, dass hier ein Handlungsbedarf besteht, und zwar weil sich erstens Umweltfaktoren zunehmend auf unsere Gesundheit auswirken, zweitens Aluminiumsalze seit vielen Jahren wegen ihrer potenziell krebserregenden Wirkung umstritten sind und drittens eine neue Genfer Studie Anhaltspunkte dafür liefert, dass Aluminiumsalze in Antitranspiranten das Brustkrebsrisiko erhöhen. Vor diesem Hintergrund müsse der Gesundheitsschutz der Bevölkerung höher gewichtet werden. Es brauche mit Verboten Eingriffe in das Wirtschaftsleben, damit die Bevölkerung allmählich erkenne, welchen Gefahren sie sich aussetze, und zu weniger toxischen Produkten greife. Das sei auch aus dem Vorsorgeprinzip abzuleiten. Auf die Anbieter bezogen, verspricht sich der Grosse Rat des Kantons Genf von der Initiative, dass die Unternehmen dank dem Verbot andere Produkte entwickeln, die ebenso wirksam, aber weniger gefährlich für die Gesundheit sind.
Nun, Ihre Kommission hat sich natürlich vor allem mit dem wissenschaftlichen Stand zur Frage der Gefährlichkeit von Aluminiumsalzen auseinandergesetzt. Die Initiative fusst auf der Behauptung, dass Aluminiumsalze eine potenziell krebserregende Wirkung haben können. Man bezieht sich auf eine neue Studie, die im September 2016 von zwei Genfer Forschern im "International Journal of Cancer" veröffentlicht wurde. Ausserdem wird auf eine andere Studie aus Innsbruck verwiesen. Es wird ausgeführt, dass immer umfassendere Studien durchgeführt werden, sodass es nur eine Frage der Zeit sei, bis sich die aktuellen Bedenken in Bezug auf[NB]die[NB]Gesundheit der Bevölkerung als begründet erweisen würden.
Die Kommission hat sich intensiv mit den vorgebrachten Gründen auseinandergesetzt. Sie hörte auch eine Vertretung des Kantonsparlamentes an und tauschte sich bezüglich der behaupteten potenziell krebserregenden Wirkung von Aluminiumsalzen in Antitranspiranten mit einem Experten der Bundesverwaltung aus. Sie nahm dabei zur Kenntnis, dass nach aktuellem Wissensstand kein Zusammenhang zwischen Aluminiumsalzen in Antitranspiranten und Brustkrebs [PAGE 212] nachgewiesen werden kann. Der Bund verweist dabei auf die Europäische Beobachtungsstelle für Risiken.
Der Kommission erscheint es deshalb nicht angezeigt, einzig aufgrund von angenommenen bzw. behaupteten möglichen Schäden für die Gesundheit, gestützt auf das Vorsorgeprinzip, neu zu legiferieren. Es gibt zwei weitere Gründe, welche für die Kommission ausschlaggebend waren:
1.[NB]Das Lebensmittelrecht verlangt vor dem ersten Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels einen Sicherheitsbericht mit einer Sicherheitsbewertung. Damit wird der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten auf wirksame Art und Weise gewährleistet.
2.[NB]Ein unilaterales Verbot von Aluminiumsalzen in Antitranspiranten wäre ein neues, klassisches Handelshindernis gegenüber der Europäischen Union. Es wäre eine sehr starke aussenwirtschaftspolitische Massnahme. Ohne Not einseitig solche Regelungsunterschiede aufzubauen, ist für die Kommission nicht angezeigt. Wir versuchen ja derzeit im Gegenteil, allfällige Regelungsunterschiede gegenüber der EU abzubauen, wo dies vertretbar ist.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen die Kommission, wie erwähnt mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.