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Glarner Andreas · Nationalrat · 2022-03-16

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat soll beauftragt werden, dem Parlament die entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen, damit die Leute, die - unter sämtlichen Aufenthaltstiteln - bei uns den Familiennachzug vollziehen, nebst den üblichen Unterlagen und Beweisen für die tatsächliche oder angebliche Verwandtschaft neu auch noch zwingend einen DNA-Test mitbringen müssen.

Sie wissen es: Im Asylbereich und generell bei Ausländern, vor allem auch im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens, können Familienmitglieder von bereits anwesenden Ausländern sehr leicht und in grosser Zahl in die Schweiz einreisen. Besonders grosszügige Regelungen bestehen beim Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA. Hier kann praktisch jeder jeden mitbringen, nämlich die Ehegattinnen oder Ehegatten und die Verwandten in absteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird, sowie die Verwandten der Ehegattin oder des Ehegatten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird, und zwar unabhängig von deren Nationalität.

Erstaunlicherweise wurde bisher darauf verzichtet, die behauptete Verwandtschaft mittels DNA-Test zu prüfen. Da die von der Schweiz angebotenen Vorteile und Leistungen für viele im Ausland befindlichen Personen geradezu [PAGE 479] paradiesisch sind, muss angenommen werden, dass auch Missbrauch vorkommt. Deshalb soll mit den heute günstig und einfach anzuwendenden DNA-Tests die Verwandtschaft nachgewiesen werden können.

Wie kann man hier dagegen sein? Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass der Staat alles unternehmen muss, um den Missbrauch zu verhindern und die ehrlichen Personen zu schützen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meiner Motion zustimmen.